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Anmeldung in der Schweiz

Anmeldung in der Schweiz

Neu in der Schweiz

was Sie für die Anmeldung beachten müssen Herzlich willkommen in der Schweiz. Teilen Sie Ihren Zuzug aber nicht nur Freunden und Familie mit. Lassen Sie es auch Ihre neue Gemeinde wissen. So melden Sie sich bei der zuständigen Einwohnerkontrolle an.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung?

Haben Sie bei Ihrer Einreise in die Schweiz noch keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen, so müssen Sie diese erst bei Ihrer Wahlgemeinde beantragen. Dafür bleiben Ihnen als EU-Bürger 14 Tage nach Ankunft vor dem ersten Arbeitstag Zeit. Diese Dokumente verlangt das Einwohnermeldeamt:

  • einen Versicherungsnachweis der Krankenkasse über einen grundlegenden Versicherungsschutz
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass von jedem zuziehenden Familienmitglied mit aktuellem Passbild
  • Nachweise über den aktuellen Familienstand wie Heiratsurkunden oder Familienbücher
  • für Arbeitnehmer: der aktuelle Arbeitsvertrag
  • für Studierende: Nachweis über die Hochschulzulassung
  • im Falle eines Mietverhältnisses: Nachweis über bestehenden Mietvertrag

Achtung: Nicht selten fordert das zuständige Einwohnermeldeamt zusätzliche Dokumente von Neubürgern. Diese sind jedoch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Bei den Anmeldegebühren ist es ähnlich. Je nach Kanton und Art der Aufenthaltsgenehmigung können unterschiedliche Kosten auf Sie zukommen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig bei der Gemeinde über alle notwendigen Dokumente zu informieren.

Haben Sie bei der Anmeldung noch keinen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse zur Verfügung, besteht kein Grund zur Sorge. Sie können ihn bis zu drei Monate lang bei der Gemeinde nachreichen. Schliesslich dauert die Anmeldefrist oft bis zu drei Monate.

Wo findet die Anmeldung in der Schweiz statt?

Die meisten Schweizer Gemeinden setzen eine persönliche Anmeldung beim Personenmeldeamt (Einwohnerkontrolle) voraus. Die genaue Adresse und aktuellen Öffnungszeiten finden Sie online oder im Branchenbuch.

Übrigens: In der Stadt Zürich läuft die Anmeldung ein wenig anders ab. Das Zürcher Stadtgebiet besteht aus mehreren Kreisen. Jeder Kreis verfügt über sein eigenes Einwohnermeldeamt. Welchem Kreis Sie angehören und welches Einwohnermeldeamt Ihre Anmeldung bearbeitet, verrät Ihnen Ihre Postleitzahl.

Sind Sie bereits in der Schweiz ansässig und wechseln nur den Wohnort, genügt eine Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt nicht. Sie müssen sich auch von Ihrer ehemaligen Gemeinde abmelden.

Card image cap
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Welche Aufenthaltsgenehmigung brauche ich für die Anmeldung in der Schweiz?

Grundvoraussetzung für alle ausländischen Antragsteller ist eine gültige Aufenthalts- und/oder Arbeitsgenehmigung. Für gewöhnlich stellt sie Ihnen der Arbeitgeber aus. Zuvor muss er sich allerdings der richtigen Aufenthaltsbewilligung bewusst sein. Diese Arten gibt es:

  • Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung B): Die Rede ist von einer Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis. 5 Jahre ist die Bewilligung gültig. Der Antragsteller ist völlig frei in der Wahl des Wohnorts sowie der Ausübung seines Berufs. Ausgestellt wird die Bewilligung B nach Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
  • Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C): Antragsteller dürfen sich bedingungslos und auf unbegrenzte Zeit in der Schweiz niederlassen. Die Voraussetzung: ein ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von mindestens 5 Jahren.
  • Grenzgängerbewilligung (Bewilligung G): Wer über eine Bewilligung G verfügt, ist im grenznahen Ausland wohnhaft und verfügt über einen gültigen Arbeitsvertrag im nahegelegenen Schweizer Grenzgebiet. Mindestens einmal pro Woche nimmt der Inhaber seinen ausländischen Wohnsitz in Anspruch.
  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Bewilligung L): Personen, die sich nur begrenzte Zeit in der Schweiz aufhalten (meist weniger als ein Jahr), beantragen die Aufenthaltsbewilligung L. Speziell Young Professionals, die ein Praktikum im Ausland absolvieren und Au Pairs nehmen die Regelung in Anspruch. Wird der Arbeitsvertrag verlängert, kann die Bewilligung L in eine Bewilligung B oder Bewilligung G übergehen.
  • Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Ausweis Ci): Die Angehörigen von Mitgliedern ausländischer Vertretungen oder von Beamten intergouvernementaler Konzerne machen vom Ausweis Ci Gebrauch. Dieser richtet sich an Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Die Bewilligung ist so lange gültig, bis der Einsatz des Hauptinhabers endet.

Tipp: Für weitere Informationen zur Einwanderung in die Schweiz wenden Sie sich bitte an die Website des Bundesamts für Migration (BFM).