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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Was ist IPV?
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Häufige Fragen:

Wie wird die IPV ausbezahlt/zurückgezogen?

Die IPV wird dem Prämienkonto Ihres Krankenversicherers gutgeschrieben oder im Falle eines Rückzugs abgebucht und mit den laufenden Prämienrechnungen verrechnet. Sie wird maximal in der Höhe Ihrer effektiven Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgerichtet. Für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gelten andere Bestimmungen.

Wer erhält ein Antragsformular?

Die IPV wird dem Prämienkonto Ihres Krankenversicherers gutgeschrieben oder im Falle eines Rückzugs abgebucht und mit den laufenden Prämienrechnungen verrechnet. Sie wird maximal in der Höhe Ihrer effektiven Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgerichtet. Für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gelten andere Bestimmungen.

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Was passiert bei einer Änderung meiner Familienverhältnisse?

Bei der Geburt eines Kindes während des laufenden Bezugsjahres kann mit einem amtlichen Dokument (Familienbüchlein oder Geburtsbescheinigung) sowie mit Angabe der Krankenversicherung eine Anpassung der Prämienverbilligungen verlangt werden. Diese Unterlagen müssen allerdings bis spätestens 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Bei Heirat oder Scheidung werden die Änderungen erst ab dem Folgejahr wirksam.

Wieso kann eine Person in einem Jahr eine IPV-Anmeldung erhalten und im nächsten Jahr nicht?

Aufgrund der Steuerdaten des Vorjahres besteht vermutlich kein Anspruch mehr auf Prämienverbilligungen, weil eine definitive Steuerveranlagung höhere Einkommen oder Vermögen ausweist.

Wird die ganze Prämie der Grundversicherung angerechnet?

Nein. Es wird eine Referenzprämie angerechnet, die jährlich durch die Kantonsregierung festgelegt wird.

Haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen Anspruch auf IPV?

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält die vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegte kantonale Durchschnittsprämie. Ein zusätzlicher Anspruch besteht nicht.

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Haben Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe Anspruch auf IPV?

Wer Sozialhilfe bezieht, erhält bereits Beiträge an die Krankenversicherung. Ein zusätzlicher Anspruch besteht nicht.

Haben Auszubildende Anspruch auf Prämienverbilligungen?

Junge Erwachse im Alter von 19 bis 25 Jahren, die sich per 1. Januar in Ausbildung befinden und für die durch einen Elternteil eine Ausbildungszulage bezogen wird, sind auf dem Antragsformular der Eltern aufzuführen. Personen in Ausbildung, für die keine Ausbildungszulage ausgerichtet wird, können einen eigenen Anspruch auf Prämienverbilligungen geltend machen.

Info: Prämienverbilligung – welche Regelung gilt für mich?

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Verbilligung prüfen oder beantragen wollen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton oder Ihrer Wohngemeinde.