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Glossar - Vorsorge
Begünstigte bei der Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung auf Todesfall bekommen die Begünstigten je nach Vertrag eine Einmal- oder eine Rentenzahlung von der Versicherung, wenn die versicherte Person verstirbt.
Als Begünstigte können in der Regel beliebige Personen gewählt werden; diese Wahl lässt sich während der Vertragslaufzeit auch wieder ändern. Einschränkungen gibt es hierbei nur, wenn die Versicherung als Vorsorge im Rahmen der Säule 3a gewählt wird.
Hingegen gibt es keine Altersschwelle, ab der man sich um die Altersvorsorge kümmern sollte. Kein Zeitpunkt ist zu früh, um sich Gedanken um die finanzielle Situation im Alter zu machen. Je früher man für den Lebensabend zu sparen beginnt, desto mehr Geld hat man bei der Pensionierung zur Verfügung.
Das Eintrittsalter ist ein massgeblicher Bestimmungsfaktor für die Höhe der Beiträge. Die berechneten Lebensversicherungsprämien berücksichtigen unter anderem die folgenden persönlichen Daten des Versicherungsvertrages: Eintrittsalter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit sowie den Gesundheitszustand (Grösse, Gewicht, Rauchen etc.).
Vorteile einer gemischten Lebensversicherung
- Der Versicherte kann selbst bestimmen, wer im Fall seines Ablebens die Versicherungsleistung bekommen soll. Die Begünstigungsmöglichkeit ist jedoch durch das Erbrecht eingeschränkt.
- Betreibungsrechtliches Privileg: Ansprüche der Familie stehen explizit vor jenen allfälliger Gläubiger. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner oder die Kinder erstrangig als Begünstigte aufgeführt sind.
- Der sogenannte «Sparzwang» sichert einen Betrag für die Vorsorge.
- Bei vorzeitiger Auflösung entsteht ein Rückkaufswert-Verlust.
- Geringe Transparenz in Bezug auf die Gebühren
- Überschussanteil ist nicht garantiert.
Finanziert wird die gemischte Versicherung durch periodische Prämien (monatlich, viertel-, halb- oder jährlich) oder durch eine Einmalprämie. Bei der Einmalprämie fällt beim Abschluss eine Stempelsteuer von 2,5 Prozent auf das einbezahlte Kapital an.
Prämienaufteilung
Die Prämien der gemischten Lebensversicherung fliessen in die Versicherung des Todesfallrisikos, in den Aufbau des Sparkapitals sowie in Gebühren und Verwaltungsaufwand. Die Abschluss- und Verwaltungskosten entsprechen einem Prozentsatz der abgeschlossenen Versicherungssumme. Die Höhe der Kosten bestimmt die Versicherung selbst.
Wichtig: Der Rückkauf
Bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der Police erleidet der Versicherte empfindliche finanzielle Einbussen. Bei Abschlüssen mit regelmässigen Prämienzahlungen werden die Einzahlungen zu Beginn für die Abschlusskosten und die Versicherung des Todesfallrisikos vollständig aufgebraucht. Erst wenn die Abschlusskosten finanziert sind, beginnt der Aufbau des Sparkapitals und damit die Bildung eines Rückkaufswerts.
Tipp
- Vergleichen Sie die Gebühren und Verwaltungskosten unterschiedlicher Anbieter, bevor Sie eine Police abschliessen.
- Vergleichen Sie die garantierte Verzinsung mit Konkurrenzprodukten und fordern Sie vom Versicherungsvertreter Informationen über die tatsächlich überwiesenen Überschussanteile während der vergangenen Jahre an.
- Vergleichen Sie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen die Performance von Konkurrenzprodukten mit ähnlich grossen Aktienanteilen.
- Informieren Sie sich bei einem unabhängigen Berater.
Was ist bei einer 3a Lebensversicherung zu beachten?
- Langfristige Bindung an dieselbe Versicherungsgesellschaft.
- Fixe Jahresprämien während der gesamten Laufzeit.
- Vorzeitige Auflösung hat vor allem in den ersten Jahren empfindliche finanzielle Konsequenzen. Den Rückkaufswert genau prüfen.
- Managementgebühren von fondsgebundenen Lebensversicherungen schmälern die Rendite.
Konstante Versicherungssumme
Bei konstanter Versicherungssumme wird die Versicherungssumme von Beginn der Versicherung auf einen bestimmten Wert festgelegt und über die gesamte Versicherungslaufzeit belassen.
Abnehmende Versicherungssumme
Bei abnehmender Versicherungssumme wird diese bei Beginn der Versicherung festgelegt, nimmt jedoch jährlich zu einem festgelegten Betrag ab. Wird diese Produktausprägung gewählt, nimmt bei den meisten Risikolebensversicherungen die Versicherungssumme über gleiche Teile pro Jahr ab.
Tipp: Wann welche Produktausprägung besser für Sie geeignet ist, entnehmen Sie den FAQ.
Die Abstufungen durch die Ratingagentur Standard and Poor's:
AAA: Sehr geringes Ausfallrisiko
AA+, AA, AA-: Nur sehr leichtes Ausfallrisiko
A+, A, A-: Sicher, falls keine Ereignisse die Gesamtwirtschaft oder die Branche beeinflussen
BBB+, BBB, BBB-: Bei Verschlechterung der Gesamtwirtschaft ist mit Problemen zu rechnen
BB+ und niedriger: Spekulativ und risikoreich, es ist mit Zahlungsausfällen zu rechnen
Bei Todesfallversicherungen wird zumeist das Risiko der Selbsttötung für eine bestimmte Zeitdauer, meist 3 Jahre, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Selbsttötung besteht somit in den ersten 3 Jahren keine Deckung und die Versicherungssumme wird nicht ausbezahlt. Einige Anbieter schliessen den Gefahrenumstand Selbsttötung nicht aus, sondern versichern dieses Risiko nur mit dem Deckungskapital, das wesentlich niedriger als die Versicherungssumme ist. Die Leistungspflicht der Versicherung bleibt bestehen, wenn die Selbsttötung in einem Zustand begangen wurde, in dem die freie Willensbildung durch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit nicht möglich war.
DefinitionDie Versicherungsgesellschaften unterscheiden garantierte Rückkaufswerte und solche mit Überschüssen. Letztere hängen vom Geschäftsergebnis ab.
Tipps
- Informieren Sie sich vor dem Abschluss über die Rückkaufswerte der vorgeschlagenen Lösung.
- Fragen Sie nach detaillierten Abschluss- und Verwaltungskosten.
Während der Laufzeit sind Todesfallversicherungen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) einkommens-, vermögens- und verrechnungssteuerfrei. Im Gegensatz dazu sind Todesfallversicherungen der freien Vorsorge (Säule 3b) vermögens- und verrechnungssteuerpflichtig sowie teilweise einkommenssteuerpflichtig. Die Kapitalleistungen einer Todesfallversicherung der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) sind als Einkommen zu versteuern. Solche Kapitalzahlungen werden in der Regel zu einem speziellen, steuerlich privilegierten Satz besteuert. Die Auszahlung einer Todesfallversicherung der freien Vorsorge (Säule 3b) ist steuerfrei mit Auflagen.
Dank unserem Steuerrechner können Sie z.B. feststellen wieviel Steuern Sie sparen können, wenn Sie die Prämien der gebundenen Vorsorge von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Der technische Zins ist der Zinssatz mit dem der Gegenwartswert für zukünftige Verpflichtungen einer Versicherung, wie zum Beispiel das Auszahlen eines Todesfallkapitals, berechnet wird. Bei der Todesfallversicherung wird also das auszuzahlende Todesfallkapital bei Eintreten des Versicherungsereignisses unter Abzug der Versicherungskosten und Zinsen berechnet. Die Verzinsung erfolgt bei Todesfallversicherungen nicht auf der bezahlten Prämie, sondern auf der Risikoprämie. Die Risikoprämie ergibt sich aus der bezahlten Prämie abzüglich der Kostenprämie. Die Kostenprämie deckt die Abschluss-, Inkasso- und Verwaltungskosten. Die Risikoprämie ist also Betrag, der nach Abzug der Versicherungskosten als Guthaben des Versicherten übrig bleibt.
Im Todesfall einer versicherten Person muss der Versicherer unverzüglich benachrichtigt werden. Üblicherweise wird ein amtlicher Todesschein und ein Zeugnis über die Todesursache verlangt. Bei einem Unfalltod kann ein Polizeirapport zur Klärung beitragen.
Der Versicherer klärt dann die Anspruchsberechtigung ab, was bei mehreren Begünstigten zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen kann. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, muss das Versicherungsunternehmen innert vier Wochen die vereinbarte Leistung erbringen (VVG Art. 41). Häufig erfolgt die Auszahlung aber wesentlich schneller.
Was ist eine Todesfallversicherung?
Eine Todesfallversicherung übernimmt die finanziellen Folgen eines Todesfalls der versicherten Person. Die Todesfallversicherung wird auch Todesfallkapitalversicherung oder Todesfallrisikoversicherung genannt. In Kombination mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind die wichtigsten Lebensrisiken (vgl. Risikolebensversicherung) gedeckt.
Welche Leistungen sind bei einem Todesfall aus AHV und PK gedeckt?
Das Gesetz schützt eine Familie innerhalb der ersten und zweiten Säule bei einem Todesfall. Verstirbt ein Elternteil, ist der Ehepartner und die Kinder (im Konkubinat nur die Kinder) dank einer Todesfallrente in der ersten und zweiten Säule geschützt.
Wann macht eine Todesfallversicherung Sinn?
Bei Kredit: Ein Kredit kann im Todesfall zu einer grossen finanziellen Belastung werden. Mit einer Todesfallversicherung kann es auch einfacher sein, an einen Kredit zu kommen. Bei Hypothek: Wie bei einem Kredit ist auch die Hypothekarbelastung grösser für eine Einzelperson und womöglich die Tragbarkeit nicht mehr gewährleistet, deshalb lohnt sich eine zusätzliche Todesfallversicherung. Familie: Eine Todesfallversicherung macht nur Sinn, wenn man seine Familie oder das Umfeld vor finanziellen Folgen schützen möchte z.B. wenn Kinder noch in der Ausbildung sind. Selbständige: Oftmals verfügen Selbständige über keine 2. Säule. Eine Lebensversicherung ist in diesem Fall sinnvoll, denn im Todesfall erfolgen keine Leistungen aus der Pensionskasse. Wie viel kostet eine Todesfallversicherung? Die Prämien hängen stark vom Anbieter, dem Produkt (Versicherungssumme, konstante oder abnehmende Summe), Laufzeit und persönlichen Eigenschaften (Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht) ab. Generell sind Versicherungen mit einer fix vereinbarten Laufzeit günstiger als Produkte, welche online für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden können. Welche Arten von Todesfallversicherungen gibt es? Es gibt verschiedene Arten von Todesfallversicherungen: Todesfallversicherung mit konstanter Versicherungssumme: Empfiehlt sich, um finanzielle Verpflichtungen Ihrer Familie abzusichern. Ihre Angehörigen können mit dem ausbezahlten Kapital fixe Ausgaben decken. So kann beispielsweise eine bestehende Hypothek reduziert oder die Ausbildung der Kinder finanziert werden. Todesfallversicherung mit abnehmender Versicherungssumme: Empfiehlt sich, um sinkende finanzielle Verpflichtungen abzusichern. Dazu zählt etwa eine Hypothek auf das Eigenheim oder ein Firmenkredit. Da die Versicherungssumme ebenfalls kontinuierlich sinkt, ist die Prämie günstiger. Wie finde ich die passende Versicherungssumme? Dies ist sehr individuell je nach Lebenslage und Grund der Versicherung. Die im Todesfall auszuzahlende Summe ist begrenzt und kann je nach Versicherung variieren – der Maximalbetrag übersteigt in der Regel 400’000 Franken nicht. Überlegen Sie sich, wie hoch der Betrag für Ihre Begünstigten sein soll. Bei einem Kredit: Versichern Sie die Kreditsumme, damit die Tragbarkeit der Rückzahlung für die Erben gesichert ist. Bei einer Hypothek: Klären Sie mit der Bank, welche Summe unter Umständen verlangt wird, um die Tragbarkeit für die Hinterbliebenen zu sichern. Bei Familien: Berechnen und überlegen Sie sich, welche Summe Sie benötigen, um allenfalls eine Kita oder Betreuungsperson für Ihre Kinder zu finanzieren oder die Ausbildung der Kinder zu sichern. Tipp: Achtung: Witwern zahlt die erste Säule nur eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Selbständige: Überlegen Sie, welche Summe sie brauchen, wenn das Einkommen der verstorbenen Person in der Familie fehlt. Kann ich mit einer Todesfallversicherung Steuern sparen? Ja, die Jahresprämie der Todesfallversicherung kann dem Maximalbetrag für Säule-3a-Einzahlungen angerechnet werden. Dies ist somit die gebundene Vorsorge und der Erhalt des Todesfallkapitals klar gesetzlich geregelt. Falls Sie selber bestimmen möchten, wer das Kapital erhält, wird dies in der freien Vorsorge Säule 3b platziert und gibt keine Steuereinsparungen. Gut zu wissen über Todesfallversicherung: Das Risiko bestimmt die Prämie: Wenn Sie zum Beispiel Raucher sind, müssen Sie mehr Prämien bezahlen. Ebenso wird auch nach Grösse und Gewicht gefragt, da Übergewicht mit einem höheren Risiko und somit einer höheren Prämie verbunden ist. Auch mit steigendem Alter steigen die Prämien. Je kürzer die Laufzeit, umso günstiger die Prämie. Beispiel: Laufzeit 20 Jahre teuer als 5 Jahre. Prämienfreie Police: Statt die Police zu kündigen, lohnt es sich bei der Versicherung nach dem aktuellen Umwandlungswert zu fragen. So bleibt eine Versicherungssumme im Verhältnis zur bereits gezahlten Prämie bestehen. Das nennt man dann eine prämienfreie Police. Fazit zur Todesfallversicherung Ob und welche Todesfallversicherung Sinn macht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Fest steht: Die Zahlungen aus der ersten und zweiten Säule reichen in der Regel nicht aus, um im Todesfall die finanziellen Folgen für das Umfeld zu stemmen. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der dritten Säule privat vorzusorgen. Es lohnt sich, unterschiedliche Anbieter genau zu prüfen. Achten Sie insbesondere auf die Versicherungssumme, Laufzeit und den Umwandlungswert einer Police. Die Expertinnen und Experten des Comparis-Partnerservices Optimatis unterstützen Sie gerne bei der Suche nach der passenden Lösung.Ständige Arbeitsgruppe der Konferenz der Gesundheits- und Sozial-Angelegenheiten der Westschweizer Kantone, vereinigt die Vorsteher/-innen der Gesundheitsämter.
Der vom Heim insgesamt in Rechnung gestellte Betrag für Aufenthalt, Pflege und Betreuung.
HMO's sind Gruppenpraxen mit Ärzten und weiterem medizinischen Personal. In einer HMO-Versicherung lässt sich der Patient von einem ausgewählten HMO-Arzt betreuen, welcher allfällige externe Behandlungen durch Spezialisten und Spitäler koordiniert und organisiert. Dadurch werden unnötige Doppelbehandlungen vermieden. Innerhalb der HMO besteht die Wahl unter qualifizierten ÄrztInnen und TherapeutInnen aus verschiedenen Fachrichtungen. Ziel von HMO’s sind die Optimierung von Behandlungsabläufen sowie die Ersparnis von Kosten. (Quelle: Visana)
Beinhaltet Begrüssung, Verabschiedung, nicht besonders tarifierte Besprechungen und Untersuchungen, nicht besonders tarifierte Verrichtungen (z.B.: bestimmte Injektionen, Verbände usw.), Begleitung zu und Übergabe (inkl. Anordnungen) an Hilfspersonal betreffend Administration, technische und kurative Leistungen, Medikamentenabgabe (in Notfallsituation u/o als Starterabgabe), auf Konsultation bezogene unmittelbar vorgängige/anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
Beim Kostenerstattungsprinzip ist der Versicherte Honorarschuldner (Tiers garant).
- Personen oder Organisationen, die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen (? Art. 35 KVG):
- ÄrztInnen, ApothekerInnen, ChiropraktikerInnen, Hebammen;
- Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag von Ärzten Leistungen erbringen, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen;
- Laboratorien
- Abgabestellen für Mittel und Gegenstände;
- Spitäler;
- Geburtshäuser;
- Pflegeheime;
- Heilbäder;
- Transport und Rettungsunternehmen;
- Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch ÄrztInnen dienen.
(Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung [KLV])..
- Kosten für Pflegeleistungen im Heim, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden; (->Heimtaxe)
- der vom Heim in Rechnung gestellte Betrag für Pflege und Betreuung.
Ein KVG-Solvenztest soll beurteilen, wie hoch die Risiken der Krankenversicherer sind und in welchem Ausmass die Versicherer in der Lage sind, diese Risiken zu tragen. Der Solvenztest für die Krankenversicherer trägt den Besonderheiten der sozialen Krankenversicherung Rechnung, namentlich der Freizügigkeit der Versicherten verbunden mit einem Aufnahmezwang durch die Versicherer, den einheitlichen Leistungen sowie dem Risikoausgleich.
Die Details zum KVG-Solvenztest sind auf www.bag.admin.ch/solvenztest zu finden.
(Quelle: BAG)
(Quelle: BAG)
Versicherte, die sich in Halbprivat- und Privatabteilungen von Spitälern behandeln lassen, können einen Beitrag aus der Grundversicherung (= Sockelbeitrag) beanspruchen.
(Quelle: RKUV 3/1999)
- Zeittarif
- Einzelleistungstarif (->TARMED)
- Pauschaltarif.
Etwas für rechtsgültig erklären.
Die Gültigkeit eines wissenschaftlichen Ergebnisses oder von Daten überprüfen.
- die Behandlung in einer Privat- oder Halbprivatabteilung eines Spitals;
- die Ausrichtung eines Taggeldes bei Krankheit oder bei Spitalaufenthalt;
- Behandlungsmethoden und zusätzliche Pflegeleistungen, die durch den Grundversicherungsbereich nicht abgedeckt werden.