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Zusatzversicherung

Zusatzversicherung

Grund- und Zusatzversicherungen
Die Grundversicherung trägt alle nötigen Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall sowie die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen. Allerdings werden tatsächlich nur die nötigsten Kosten übernommen, daher sollte die Grundversicherung durch eine Zusatzabsicherung ergänzt werden. Leider steigen bei vielen Anbietern die Prämien kontinuierlich an.

Übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung zahnärztliche Behandlungen?

Grundsätzlich werden zahnärztliche Behandlungen nicht übernommen. Vergütet werden lediglich zahnärztliche Behandlungen, die durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt sind oder zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen notwendig sind. Gemäss ständiger Rechtsprechung ist die Liste der Erkrankungen, die eine zahnärztliche Behandlung erfordern, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geht.

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DeinVergleich rät zu Sparmassnahmen

Versicherte, die auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten für ihre Krankenversicherung sind, sollten die eigene Franchise durchrechnen. Das ist der Anteil an Kosten, der jährlich vom Versicherten selbst getragen wird. Je höher der Franchise-Anteil, desto geringer sind die Prämien für die Grund- und Zusatzversicherung. Teilweise kann es auch sinnvoll sein, auf bestimmte Leistungen zu verzichten, wenn absehbar ist, dass diese nicht in Anspruch genommen werden. Ein Wechsel aus der Privat- in die Halbprivatversicherung kann ebenso helfen wie das Kündigen von Zusatzversicherungen. DeinVergleich hilft Ihnen mit umfassender Beratung sowie zahlreichen Informationen zum Wechsel und zur Kündigung, wobei verschiedene Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen zu berücksichtigen sind.

Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern

Es ist grundsätzlich möglich, die Grund- sowie die Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern abzuschliessen. Wer sich zu einem Wechsel der Grundversicherung entschliesst und diese bei einem anderen Anbieter abschliesst, muss nicht befürchten, dass die laufende Zusatzversicherung durch den Vorversicherer gekündigt wird. Dies ist gesetzlich verboten! Das heisst, dass der Versicherer Ihre Zusatzversicherung auch dann weiterführen muss, wenn Sie die Grundversicherung dort kündigen und bei einem anderen Anbieter abschliessen.

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Diese Rechte hat der Versicherer

  • Änderung der Leistungserbringer
  • Änderung der Therapieformen nach neuen medizinischen Erkenntnissen
  • Klauseln zur Anpassung in den Zusatzversicherungen, wenn eine Änderung der Leistungen in der Grundversicherung eintritt

Der Versicherte hat nach Bekanntwerden derartiger Änderungen ein Sonderkündigungsrecht. Die Anpassungen selbst sind wichtig, weil der Versicherer somit direkt auf neue medizinische Erkenntnisse eingehen und diese berücksichtigen kann, ausserdem kann er die Qualität der Leistungen durch einen Wechsel des Leistungserbringers beeinflussen. Die Prämienhöhe muss sich allerdings nach den versicherten Leistungen richten. Das bedeutet, dass bei einer Senkung der Leistungen auch die Prämien sinken müssten. Unzulässig ist aber, wenn der Versicherer zugesicherte Leistungen herabsetzt und beispielsweise Zuzahlungen oder andere Leistungsbeträge kürzt.

Des Weiteren darf der Versicherer keine neuen Produkte einführen, diese benötigen die Zustimmung des Versicherten. Der Anbieter darf aber revidierte Produkte offerieren und den Versicherten anbieten, ihre Versicherung zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen. Wer sich hierzu nicht äussert, erklärt sich automatisch mit der Revidierung einverstanden. Enthält das neue Produkt Verschlechterungen, muss der Versicherte explizit der Änderung zustimmen. Eine stillschweigende Einverständniserklärung ist hier nicht möglich.

Beide Vertragsparteien haben laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Möglichkeit, im Schadensfall die Versicherung zu kündigen. Doch die meisten Versicherer verzichten auf diese Möglichkeit und regeln die Versicherungsbedingungen in den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen). Die AVB sind verbindlich! Der Versicherungsnehmer behält aber immer das Recht auf Sonderkündigung nach einem Schadensfall, was spätestens zur Auszahlung der Entschädigung angewendet werden muss.

Prämienhöhe bei Zusatzversicherungen: Über BPV erhältlich?

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) veröffentlicht in keinem Fall die Höhe der Prämien, die für die verschiedenen Zusatzversicherungen zu zahlen sind. Der Grund ist, dass derzeit rund 1000 Produkte auf dem Schweizer Markt befindlich sind, wobei sich diese in den Leistungen teils sehr stark unterscheiden. Eine Aussage über die Prämien ohne Bezug zu den Leistungen wäre daher irreführend. Zudem herrscht bei den Zusatzversicherungen kein Annahmezwang, der Versicherer kann einen Antragsteller jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Prämientabelle würde somit nur unzureichend als Basis für einen Versicherungsvergleich fungieren und stellt keine wirkliche Entscheidungshilfe dar. Wer verschiedene Angebote vergleichen möchte, muss daher unterschiedliche Offerten der einzelnen Versicherer anfordern und diese miteinander gezielt vergleichen.