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"Deinvergleich.ch hilft mir für meine Kinder die passende Zahnzusatzversicherung zu finden."

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"Ich bin Neu in der Schweiz und suche das Beste Angebot einfach und unkompliziert."


Grenzgängerversicherung

Grenzgängerversicherung

Prämien sparen mit alternativen Grundversicherungsmodellen

Wollen Sie auch Prämien bei Ihrer Versicherung sparen? Dann sind die alternativen Grundversicherungsmodelle genau das Richtige für Sie. Damit lassen sich bis zu 20 Prozent der Prämien sparen! Grund genug, um sich das Angebot einmal näher anzusehen.

Grenzgängerversicherung: Obligatorische Krankenversicherung (BASIS)

Manchmal kann die Grenze zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen. Oder auch durch ein Zollamt getrennt werden. Für Grenzgänger bietet Praemienschweiz deshalb eine neutrale Versicherungslösung, damit Sie auch über die Landesgrenzen hinweg abgesichert sind.

Mit dem Abschluss einer obligatorischen Grundversicherung haben Sie jederzeit die freie Wahl bei Arzt und Spital. Dabei können Sie fallweise auch entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Ihrem Wohnland behandeln lassen möchten. Und mit dem BASIS-Modell profitieren Sie von vielen kostenlosen Zusatzdienstleistungen und attraktiven Vorzugskonditionen bei verschiedenen Partnerfirmen.

Behandlungen in der Schweiz

Sie können den Arzt (ambulant) respektive das Spital Ihrer Wahl aufsuchen (gemäss Spitalliste). Bei Leistungsbezug im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen Sie eine fixe Jahresfranchise von CHF 300.–, danach 10 % Selbstbehalt pro Rechnung (max. CHF 700.– pro Jahr). Sie unterliegen in diesem Fall dem Schweizer Recht.

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Behandlungen im Wohnland

Die Schweizer Krankenversicherung sendet Ihnen das Formular E- 106 oder die S1-Bescheinigung für die internationale Leistungsaushilfe zu. Dieses leiten Sie zur Eintragung der Leistungsaushilfe an eine gesetzliche Versicherung in Ihrem Wohnland weiter. Dadurch erhalten Sie eine lokale Versichertenkarte für die Abwicklung der Behandlungskosten im Wohnland. Die Kostenbeteiligung richtet sich immer nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Ihrem Wohnland.