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Steuervorteile 3a / 3b

Steuervorteile 3a / 3b

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
Eine Todesfallversicherung kann sowohl im Rahmen der Säule 3a wie auch der Säule 3b abgeschlossen werden. Die Säule 3a ist eine private, persönliche Altersvorsorge. In der Säule 3b können die Versicherungsprämien im Rahmen des Pauschalabzugs steuerlich geltend gemacht werden.

Altersvorsorge: Säulen 3a und 3b

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert bekanntermassen auf 3 Säulen. Dabei ist die 1. Säule die AHV als staatliche Vorsorge, die 2. Säule die BVG oder Pensionskasse als berufliche Vorsorge und die 3. Säule (bestehend aus 3a und 3b) die private Vorsorge. Die Todesfallversicherung lässt sich generell im Rahmen der 3. Säule (sowohl 3a als auch 3b) abschliessen. Es gibt einige Unterschiede zwischen 3a und 3b.

Säule 3a

Die Säule 3a ist eine gebundene, die Säule 3b eine freie Säule. 3a zählt zur privaten, persönlichen Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts als auch der begünstigten Person. Steuerlich wird 3a als gebundene Vorsorge etwas besser als 3b behandelt, weil bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeiträgen Einzahlungen direkt steuerlich abzugsfähig sind (Bundes-, Kantonal- und Gemeindensteuern). Wer nach Erreichen des Pensionsalters weiter arbeitet, kann noch längstens fünf Jahre in die Säule 3a einzahlen. Die Begünstigung regelt die Schweizer Verordnung BVV 3. Bevorzugt begünstigt sind Ehe- und Lebenspartner, ihnen folgen direkte Nachkommen und dann Eltern, Geschwister und sonstige Erben. Die Besteuerung wird bei der Auszahlung (kantonal unterschiedlich) reduziert.

Säule 3b

Die Säule 3b kann für Sparziele verwendet werden, weil sie nicht unmittelbar mit der Pensionierung verknüpft ist. Es gibt hierfür einen grossen Pool von Vorsorgelösungen, die Todesfallabsicherung zählt auch dazu. Weiter sind es Aktien und sonstige Wertpapiere, Liegenschaften sowie weitere stabile Vermögenswerte bis hin zum Oldtimer. Lebensversicherungen sind ein Klassiker. In die Säule 3b können alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz einzahlen und die Verwendung der Sparsumme inklusive der Begünstigung sowie den Auszahlungszeitpunkt – im Notfall sofort – selbst bestimmen. Steuerlich werden die 3b-Versicherungsprämien pauschal abgezogen. Die Auszahlung unterliegt der Einkommensteuer in einem Korridor (10 – 15 %). Die Steuer lässt sich unter Umständen bei einer Auszahlung an Kinder oder den Ehegatten vermeiden. Ohne Begünstigung fällt die Leistung ins Erbe. Dies erfolgt in fast allen Kantonen steuerfrei.