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Karenzfristen
Karenzfristen
Die Karenzfrist: Definition
Die Karenzfrist wird als Periode bezeichnet, die auf die Unterzeichnung eines Vertrages folgt und während der der Versicherungsnehmer noch nicht oder nur unvollständig abgedeckt ist. Während dieser Periode bezahlt der Versicherungsnehmer normalerweise seine Prämien, doch ist im Schadensfall nicht oder nur teilweise abgedeckt.Missbrauch begrenzen
Diese Massnahme dient in erster Linie dazu, Missbrauch zu verhindern. Das Prinzip einer Versicherung ist es, im Schadensfall einen Schutz zu bieten. Sie ermöglicht nicht den Schutz für einen laufenden oder kurz bevorstehenden Schadensfall.
Diese Frist dient also dazu, Missbrauch zu verhindern und die Versicherungsgesellschaften sowie auch die anderen Versicherten zu schützen, welche nämlich durch erhöhte Prämien solche „Missbrauchsfälle“ bezahlen müssten.


Zusatzversicherungen Zähne
Die Zusatzversicherungen für Zähne werden systematisch einer Karenzfrist von 6 bis 12 Monaten unterstellt. Ausserdem werden Probleme, die nach dem Ablauf der Karenzfrist auftreten, deren Entstehung aber vor der Vertragsunterzeichnung feststand, nicht immer zurückgezahlt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Karies 14 Monate nach der Versicherungsunterzeichnung behandelt wird, die Röntgenbilder aber beweisen, dass das Problem bereits seit Langem bestand.
Zusatzversicherungen Spitalaufenthalt
Dieses Produkt ermöglicht eine Unterteilung in halbprivate oder private Spitalaufenthalte, doch bei Mutterschaft besteht eine Karenzfrist von 12 Monaten. Es ist also nicht möglich, eine Spitalversicherung während der Schwangerschaft zu unterschreiben, um nach der Niederkunft von einem Aufenthalt in Privatunterbringung zu profitieren.


Sterbe-/ Invaliditätsversicherung
Eine Karenzfrist (total oder teilweise) von 6 bis 12 Monaten wird normalerweise je nach Vertragstyp angewandt.
Tipps im Umgang mit der Karenzfrist
Denken Sie in die Zukunft und schliessen Sie frühzeitig die entsprechende Deckung mit Prämienschweiz ab um so problemlos 6– 12 Monate Karenzfrist hinnehmen zu können.
Einige Krankenkassen verzichten auf die Karenzfrist, wenn beim vorherigen Versicherer eine analoge Deckung nachgewiesen werden kann.