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Neu in der Schweiz

Neu in der Schweiz

Frist: 3 Monate

Nach dem Zuzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Innerhalb der zugelassenen Krankenkassen ist die Auswahl frei. Die zuständigen kommunalen oder kantonalen Stellen überwachen die Versicherungspflicht.

Neu in der Schweiz: Krankenversicherung abschließen

Wenn Sie sich in der Schweiz niederlassen oder länger aufhalten, benötigen Sie eine Schweizer Krankenversicherung. Die Krankenversicherungspflicht besteht in der Schweiz wie in allen europäischen Ländern. Das regelt Artikel 3 des Schweizer Bundesgesetzes zur KVG (Krankenversicherung). Hier heisst es, dass die Kranken- und Pflegeversicherung nach KVG für alle Personen obligatorisch ist, die ihren Wohnsitz im Alpenstaat haben. Diese obligatorische Grundversicherung schützt sie grundlegend bei Krankheiten, Unfällen und der Mutterschaft. Auch bei einem Aufenthalt über drei Monate benötigen Sie diese Schweizer Krankenversicherung.

Anmeldefrist für die Schweizer Krankenversicherung

Wer sich länger in der Schweiz aufhält, muss sich innerhalb der nächsten drei Monate bei einer Schweizer Krankenkasse der eigenen Wahl anmelden. Die Frist hierfür beginnt am Tag der Anmeldung dieser Person bei der Einwohnerkontrolle. Dort melden sich Menschen an, die sich in der Schweiz niederlassen und daher eine Wohnsitzbescheinigung benötigen bzw. einen der möglichen Ausländerausweise für die Schweiz beantragen. Es gibt fünf verschiedene Schweizer Ausländerausweise für verschiedene Szenarien und Laufzeiten.

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Wer ist in der Schweiz versicherungspflichtig?

  • Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind unabhängig von der eigenen Staatsangehörigkeit versicherungspflichtig. Das gilt für jedes Familienmitglied, Erwachsene wie Kinder.
  • Alle ausländischen Staatsangehörigen, deren Aufenthaltsbewilligung für mindestens drei Monate gewährt wurde, müssen eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen.
  • Auch wer als ausländischer Staatsangehöriger kürzer als drei Monate in der Schweiz arbeitet und über keinen mit der Schweizer Grundversicherung vergleichbaren ausländischen Versicherungsschutz verfügt, muss sich in der Schweiz versichern.
  • Wer die Schweizer Staatsangehörigkeit erwirbt, benötigt selbstverständlich auch eine Schweizer Krankenversicherung.
  • Wer in der Schweiz als SchweizerIn oder als EU/EFTA-Staatsangehöriger erwerbstätig ist, aber in einem EU-Mitgliedsland, in Norwegen oder Island wohnt, benötigt die Schweizer Krankenversicherung. Die nicht erwerbstätigen Familienangehörigen benötigen diese Versicherung ebenfalls.
  • Wer als SchweizerIn oder EU/EFTA-Staatsangehöriger die Schweizer Rente oder Arbeitslosenentschädigung bezieht und in der EU, Norwegen oder Island wohnt, muss ebenso die nicht erwerbstätigen Familienangehörigen die Schweizer Krankenversicherung abschliessen.
  • Schweizer ArbeitnehmerInnen, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes Land entsandt werden, brauchen ebenso wie ihre Familienangehörigen nach wie vor die Schweizer Krankenversicherung.

Wann müssen Sie sich versichern?

Die Anmeldung muss innert drei Monaten ab der Wohnsitznahme – bei Kindern ab der Geburt – erfolgen. Dann vergütet die Krankenpflegeversicherung rückwirkend allfällige Auslagen. Die Prämien sind auch bei späterer Anmeldung bis zum Versicherungsbeginn rückwirkend zu entrichten. Die Versicherung erstattet im Gegenzug die Auslagen ebenfalls rückwirkend. Wer die Frist von drei Monaten nicht einhält, bezahlt einen Zuschlag. Die Versicherung bezahlt in diesem Fall bereits entstandene Auslagen nicht.

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Gibt es in der Schweiz eine Familienversicherung?

Nein, eine mit Deutschland und anderen Ländern vergleichbare Familienversicherung gibt es in der Schweiz nicht. Es gilt hier das Prinzip der Kopfprämie. Jede Person benötigt eine eigene Krankenversicherung, und zwar unabhängig vom Zivilstand und Alter. Die Familienmitglieder müssen komplett bei einer Schweizer Krankenkasse der eigenen Wahl angemeldet werden, für jedes Familienmitglied wird eine gesonderte Versicherungsprämie erhoben.