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Kosten Krankenwagen

Kosten Krankenwagen

Wann bezahlt die Grundversicherung?
Sie haben einen medizinischen Notfall und können nicht im Privatauto oder öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden? Rufen Sie die Notfallnummer 144 für einen Krankenwagen, übernimmt in diesem Fall die Grundversicherung die Kosten für den Patiententransport.

Kosten für den Krankenwagen

Im Notfall zählt jede Sekunde. Der Rettungsdienst bringt Patienten schnell ins nächste Spital. Die Kosten für solche Transporte sind je nach Kanton sehr unterschiedlich: So kostet ein Rettungseinsatz bei einem Herzinfarkt im Kanton St. Gallen mehr, als im Kanton Aargau, wie das Schweizer Fernsehen berichtete.

Ist man über den Arbeitgeber oder einen privaten Unfallversicherer gegen Unfall versichert, übernimmt die Unfallversicherung die kompletten Transportkosten. Handelt es sich um eine Krankheit oder ist man über die Krankenkasse unfallversichert, kann der Transport rasch teuer werden. Das zeigen die folgenden Antworten.

Wann bezahlt die Grundversicherung einen Krankentransport?

Die Grundversicherung beteiligt sich an den Kosten, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Kann dem Patienten ein Transport im Privatauto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zugemutet werden, bezahlt die Grundversicherung nichts.

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Wieviel zahlt die Grundversicherung an den Transport?

Die Grundversicherung bezahlt die Hälfte der Kosten, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Bei einer Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage liegt die Obergrenze bei 5000 Franken pro Kalenderjahr (Rettungskosten). Besteht keine unmittelbare Lebensgefahr, ist aber ein Ambulanztransport trotzdem medizinisch notwendig, übernimmt die Grundversicherung maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (Transportkosten).

Zahlt die Grundversicherung, wenn ich mich mit dem Taxi ins Spital fahren lasse?

Kosten für eine Taxifahrt werden nur in Ausnahmefällen gezahlt. Ist ein Transport mit dem Privatauto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen unmöglich, übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Kosten, maximal aber 500 Franken pro Kalenderjahr. Wichtig: Der Transport muss in einem den medizinischen Anforderungen entsprechenden Transportmittel erfolgen. Es empfiehlt sich, den Sachverhalt mit der eigenen Krankenkasse im Vorfeld zu klären.

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Gibt es eine Versicherung, die die gesamten Kosten deckt?

Ja. Es gibt Zusatzversicherungen, die eine höhere Deckung garantieren. Einige sind gar unlimitiert und übernehmen die gesamten Transport- oder Rettungskosten. Welche Deckungslimite sinnvoll ist, müssen Sie individuell abschätzen.

Zahlt die Grundversicherung den Transport, wenn ich im Ausland verunfalle?

Die Grundversicherung zahlt den Anteil an den Transportkosten auch im Ausland. Es gelten dieselben Bedingungen wie in der Schweiz. Anders sieht es bei den Rettungskosten aus. Die Grundversicherung beteiligt sich dort nicht an den Kosten. Auch hier ist eine Zusatzversicherung sinnvoll, denn die Transport- und Rettungskosten aus dem Ausland können sich rasch auf Tausende oder gar Zehntausende Franken belaufen. Wichtig ist hier auch darauf zu achten, dass eine genügende Deckung für Unfall vorhanden ist. Klären Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt, ob Sie genügend versichert sind.

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Ich bin Rega-Gönner. Brauche ich noch eine Zusatzversicherung?

Die Rega ist keine Versicherung. Ausserdem besteht kein Rechtsanspruch: Die Rega kann ihre Hilfeleistung erbringen, muss aber nicht. Die Rega kann ihren Gönnern die Kosten für eine solche Repatriierung erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen. Dies gilt sowohl für Repatriierungen in einem der Rega-Jets als auch im Linienflugzeug. Ausserdem zahlt die Rega nicht für notfallmässige Behandlungen im Ausland. Diese Deckung erhält man bei der Krankenkasse (Grund- und Zusatzversicherung) oder einer Auslandskrankenversicherung.

Wer zahlt die Überführung von einem Spital in ein anderes?

Wird ein Patient aus Behandlungsgründen und medizinischer Notwendigkeit von einem Spital in ein anderes verlegt, sind die Kosten vollständig durch die Grundversicherung gedeckt. Der Verlegungstransport ist Bestandteil der stationären Behandlung.

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Jemand ruft für mich eine Ambulanz, obwohl ich gar keine brauche. Wer zahlt?

Sobald der Rettungswagen gerufen wird und die Sanitäter vor Ort sind, entstehen Kosten. Grundsätzlich bezahlt diese immer der Patient, bzw. seine Versicherung. Auf den Anrufer selber kommen keine Ausgaben zu – ausser der Anruf war missbräuchlich.

Alle Antworten beziehen sich auf Personen, die über die Krankenkasse unfallversichert sind und auf Transporte im Krankheitsfall.