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Insassenunfall
Die Insassenunfallversicherung deckt Verletzungen von Lenker und Passagieren bei einem Unfall. Ein Abschluss ist jedoch oft überflüssig, da in der Schweiz erwerbstätige Personen obligatorisch gegen Unfälle versichert sind oder dies in der Krankenkasse eingeschlossen haben. Nur wer oft ausländische Passagiere an Bord hat, sollte einen Abschluss in Erwägung ziehen.

Insassenunfall

Eine Insassenversicherung deckt die Kosten, die durch Verletzungen von Fahrer und Beifahrern bei einem Unfall entstanden sind. In der Regel ist ein Abschluss einer Insassenversicherung aber nicht sinnvoll, weil Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, grundsätzlich gegen Unfälle versichert sind. Einzig, wer häufig mit Insassen aus dem Ausland oder unzureichend versicherten Schweizer Insassen fährt, sollte über eine Insassenversicherung nachdenken.

Wer zahlt was bei einem Insassenunfall?

Grundsätzlich sind die Kosten, die durch einen Insassenunfall entstehen, nicht Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung, weil sie keine Schäden deckt, die durch den Gebrauch von Motorfahrzeugen entstanden sind. Auch die Motofahrzeugversicherung zahlt im Zweifelsfall nicht oder nicht den vollen Betrag, solange Unfallhergang und Rechtslage nicht endgültig geklärt sind. Die Klärung der Rechtslage kann sich sehr lang hinziehen. Insbesondere im Falle eines Invalidenkapitals muss aber rasch Geld gezahlt werden, weil der oder die Geschädigte möglicherweise eine neue Wohnung braucht oder der vorhandene Wohnraum behindertengerecht umgebaut werden muss. Hinzu kommt, dass Versicherungsanstalten bei Grobfahrlässigkeit (also zum Beispiel bei Überfahren einer roten Ampel) das Recht haben, Leistungen zu kürzen.

Die Insassenversicherung kommt für den Schaden auf

Eine Insassenversicherung zahlt hingegen – unabhängig davon, ob eine Grobfahrlässigkeit vorliegt oder nicht – für den Fahrer, die Mitfahrer sowie Hunde und Katzen, die im Fahrzeug mitgeführt werden. Zu den durch die Insassenversicherung erstattungsfähigen bzw. zu übernehmenden Kosten gehören:

  • Heilungskosten (auch private Station im Spital),
  • Spitaltaggeld
  • Taggeld
  • Invaliditätskapital