"Ich möchte in meinem Wohnkanton die günstigste Krankenkasse schnell und unkompliziert sehen können."

"Deinvergleich.ch hilft mir für meine Kinder die passende Zahnzusatzversicherung zu finden."

"Ich möchte verschiedene Angebote seriös und unkompliziert vergleichen."

"Ich bin Neu in der Schweiz und suche das Beste Angebot einfach und unkompliziert."


Kranken- und Unfallversicherung

Kranken- und Unfallversicherung

Unfallversicherung
Zur Notwendigkeit einer Unfallversicherung. Es gibt nur wenige Bereiche, bei welchen wir vom Gesetz her obligatorisch gegen Unfall versichert sind. Diese betreffen z.B. Schüler oder Arbeitnehmer (Details finden Sie unten). Da die Unfallversicherung ausser in diesen Spezialfällen freiwillig ist, ist ein Neugeborenes grundsätzlich nicht gegen Unfall versichert, es sei denn, Sie schliessen eine solche Versicherung von sich aus ab. Wir empfehlen dies bereits ab der Geburt und nicht erst für den Fall, dass bei Fussballspielen mit anderen Kindern ein Ungeschick geschehen könnte.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird. Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung versichert alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.

Card image cap
Card image cap

Unfallversicherung: Muss ich mich versichern?

Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Unfallversicherung wird durch die Arbeitgeberin bzw. durch den Arbeitgeber abgeschlossen.

Wer ist versichert?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert – ausserdem auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre, Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätig sind, Hausangestellte und Reinigungspersonal in privaten Haushalten.

Wer ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Selbständigerwerbende und nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und -männer, Kinder, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.

Leistungen

Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, d.h. bei Unfällen in der Freizeit. Sie erhalten über die Unfallversicherung auch Leistungen wie Taggelder und Renten. Maximal versichert ist ein Verdienst von 148'200 CHF.

Wichtig: Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert (Achtung: Unfalldeckung der Krankenversicherung nicht sistieren!). Dabei gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

Franchise und Selbstbehalt

Bei der Unfalldeckung über die Krankenkasse kommt die Franchise sowie der Selbstbehalt gemäss der Police für die obligatorische Krankenversicherung zum Zug, analog wie bei einer Krankheit. Bei der Unfallversicherung über den Arbeitgeber gibt es für den Arbeitnehmer keine Kostenbeteiligung.

Tipps vom Krankenversicherungsexperten von DeinVergleich.ch :

  • Wer im Alter abgesichert sein will, sollte bereits in jungen Jahren eine Zusatzversicherung abschliessen, zum Beispiel für freie Arzt- und Spitalwahl, und dabei Unfall einschliessen. Im Wissen, dass man dann als Arbeitnehmer doppelt versichert ist. Allerdings sind die Prämien für Unfall sehr günstig.
  • Wenn jemand viel und weit reist, lohnt es sich zu schauen, ob die Unfalldeckung bereits in einer Zusatzversicherung der Krankenversicherung drin ist. Wenn nicht, sollte man versuchen, Unfall dort noch einzuschliessen.
  • Wenn das nicht möglich ist: Schauen Sie, ob Sie in einer Zusatzversicherung bereits eine Reiseversicherung drin haben. Wenn nicht, schliessen Sie eine gute Reiseversicherung ab.