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IK-Auszug
IK-Auszug
IK-Auszug
Der IK-Auszug verschafft Ihnen einen Überblick über den Stand Ihres Individuellen Kontos bei der AHV. Sie sehen auf dem Auszug, wie viele Beiträge Sie bislang eingezahlt haben.Was funktioniert die Aufzeichnung im IK?
Während Ihres gesamten Berufslebens zahlen Sie AHV-Beiträge (Alters- und Hinterlassenenvorsorge). Die Ausgleichskassen zeichnen diese Beiträge für jeden Beitragszahler in einem IK (dem Individuellen Konto) auf. Sie informiert die Beitragszahler auf Verlangen über den Kontostand per IK-Auszug. Sie sollten als Beitragszahler wissen, welche Beiträge Sie bislang in die AHV eingezahlt haben. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich informieren.
Kontoführung der Ausgleichskassen
Jede AHV-Ausgleichskasse führt für jeden Beitragszahler ein Individuelles Konto (IK). Dieses Konto bleibt erhalten, auch wenn der Beitragszahler nicht mehr einzahlt, weil er sich beispielsweise durch Selbstständigenerwerb anderweitig versichert. Die Rentenansprüche bleiben aber lebenslänglich erhalten. Die Ausgleichskassen vermerken im IK
- das Einkommen,
- die Beitragszeiten und
- die Betreuungsgutschriften.
Diese Daten stellen die Basis für die Berechnung von Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten dar. Wenn Sie ein Arbeitgeber Sie anstellt, meldet er Sie bei der Ausgleichskasse an. Diese entnimmt ab sofort Ihr Jahreseinkommen der Lohndeklaration Ihres Arbeitgebers und errechnet daraus den AHV-Beitrag. Auch Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen können in eine Ausgleichskasse einzahlen. Diese trägt dann ein Einkommen ein, das den freiwillig gezahlten Beiträgen entspricht.


Wozu brauchen Sie den IK-Auszug?
Der IK-Auszug verschafft Ihnen Gewissheit über die Vollständigkeit Ihrer Beitragsdauer. Bei einem Jobwechsel oder aus anderen Gründen kann es zu einer verzögerten Meldung an die zuständige Ausgleichskasse und möglicherweise auch zu falschen Lücken in Ihrer Beitragsdauer kommen. Sie haben die Möglichkeit der Korrekturanmeldung. Der IK-Auszug zeigt Ihnen auch, ob jeder Ihrer Arbeitgeber stets pünktlich der Ausgleichskasse Ihren Lohn gemeldet und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat. Es kommt sehr selten vor, dass ein Arbeitgeber in diesem Punkt säumig ist. Das wird schwer geahndet, jedoch ist der Fall nicht auszuschliessen und daher Ihre Eigenkontrolle per IK-Auszug durchaus wichtig. Der Gesetzgeber setzt eine fünfjährige Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen. Danach können Sie weder selbstständig (als Selbstständigenerwerber oder Hausfrau) Nachzahlungen entrichten noch diese von einem Arbeitgeber einfordern, falls dieser säumig war. Solche Beitragslücken führen praktisch unweigerlich zur späteren Rentenkürzung, weil die Rente nach dem Individuellen Konto berechnet wird. Vor Ablauf dieser fünf Jahre sollten Sie spätestens einen aktuellen IK-Auszug anfordern.
Korrektur Ihres Individuellen Kontos
Sollten Sie Fehler im IK-Auszug feststellen, können Sie diese korrigieren lassen. Auch bei einer falschen Rentenzahlung nach Eintritt des Versicherungsfalles (Alters-, EU- oder Hinterbliebenenrente) müssen Sie für eine Korrektur Ihres Individuellen Kontos den Fehler belegen können. Das beste Mittel ist hierfür der IK-Auszug. Dieser enthält Ihre persönlichen Angaben und Aufzeichnungen zu Ihren geleisteten Zahlungen. IK-Auszüge sind lückenlos: Sie erhalten jeweils den Stand seit Ihrer letzten Anforderung inklusive der Namen allfälliger Arbeitgeber für die vier letzten Jahre.
IK-Auszug anfordern
Fordern Sie Ihren IK-Auszug bei Ihrer Ausgleichskasse mit Ihrer Postadresse und Ihrer Versichertennummer an. Eine Online-Anforderung ist unter www.ahv-iv.ch möglich. Nur Sie, Ihr gesetzlicher Vertreter oder eine von Ihnen bevollmächtigte Anwaltsperson erhalten kostenlos den IK-Auszug. Er zeigt Ihren IK-Kontostand jeweils bis zum Ende des letzten abgeschlossenen Jahres.
Wir beraten Sie gern zu Ihrer Altersvorsorge!