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Grobfahrlässigkeitsschutz
Unter Grobfahrlässigkeit fallen grundsätzlich vermeidbare Verstösse im Strassenverkehr wie etwa das Überfahren eins Rotlichts. Der Versicherer kann bei einem Unfall im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit einen Teil der Kosten vom Versicherten zurückfordern (Regress). Der Baustein Grobfahrlässigkeitsschutz schützt Sie vor einem solchen Regress.

Grobfahrlässigkeitsschutz

Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist ein Bestandteil der KFZ-Versicherung. Er schützt den Versicherten vor Regress der Versicherungsanstalt.

Grobfahrlässigkeit

Von Grobfahrlässigkeit sprechen wir bei Verstößen gegen geltendes Recht, die im Grundsatz hätten vermieden werden können. Im Straßenverkehr sind das zum Beispiel:

  • zu schnelles Fahren,
  • Alkohol am Steuer (oder andere Drogen oder Medikamente, die die Sinne trüben),
  • Überfahren einer roten Ampel,
  • Überfahren einer Sicherheitslinie oder eines Stoppschildes.

Kommt es im Zusammenhang mit Grobfahrlässigkeit zu einem Unfall, kann der Versicherer einen Teil der Kosten des verursachten Schadens vom Versicherten zurückfordern. Dieses Recht nennt sich Regress oder Rückgriff. Einige Versicherungsanstalten bieten einen Grobfahrlässigkeitsschutz gegen einen kleinen Aufpreis. Alkohol, Drogen oder Sinnes trübende Medikamente am Steuer und eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung fallen allerdings nicht unter diesen Versicherungsschutz.

Wenn kein Grobfahrlässigkeitsschutz besteht...

Andere Versicherungsanstalten bieten keinen Grobfahrlässigkeitsschutz – sie entscheiden dann von Fall zu Fall, ob die Kosten in der Gänze übernommen werden oder nur anteilig. Als Entscheidungshilfe dient in der Regel, ob dem Unfallverursacher die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder nicht. Hier gilt aber auch: Alkohol, Drogen und Sinnes trübende Medikamente am Steuer sowie eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung wirken sich negativ auf den Versicherungsschutz aus!