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Was ist eine Lebensversicherung?

Was ist eine Lebensversicherung?

Was ist eine Lebensversicherung?
Eine Lebensversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, gleich mehrfach vorzusorgen. Je nachdem, welche Form der Lebensversicherung Sie wählen, entscheiden Sie sich für eine reine Risikoversicherung oder aber gleichzeitig für eine kapitalbildende Altersvorsorge. Letztere insbesondere dann, wenn Sie nicht nur Ihre Familie finanziell absichern möchten, sondern für einen sorgenlosen Lebensabend vorsorgen wollen.

Wann brauche ich eine Lebensversicherung?

Eine Lebensversicherung ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll und wichtig. Auf ein paar Gründe soll im Folgenden eingegangen werden:

  • Erhaltung des Lebensstandards Im Alter möchte niemand gern finanzielle Abstriche machen. Um den gewohnten Lebensstandard weiterhin halten zu können, reichen die Leistungen aus der gesetzlichen und beruflichen Vorsorge nicht aus. Schätzungsweise werden im Rentenalter ca. 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens für den Erhalt des Lebensstandards benötigt. Die gesetzlichen Säulen der AHV und Pensionskasse decken jedoch nur etwa 60 % des letzten Gehalts ab. Diese Lücke können Sie mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung schließen.
  • Bezieher von Pensionskassenkapital Wenn Sie aufgrund eines schweren Unfalls oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig werden oder sogar der Todesfall eintritt, kann die Pensionskasse Zahlungen kürzen, wenn Sie Wohneigentum besitzen. Das führt zu einer starken finanziellen Benachteiligung des Geschädigten beziehungsweise der Hinterbliebenen. Wie groß diese Kürzung ausfällt, können wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen ermitteln.
  • Arbeitslosigkeit oder Teilzeitbeschäftigung Gerade bei jungen Familien können sich die Umstände schnell ändern. Dadurch variiert auch das Einkommen, beispielsweise durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder kurzfristige Arbeitslosigkeit. Diese Schwankungen haben auch Auswirkungen auf die Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen. Eine private Vorsorge in Form einer Lebensversicherung gleicht diese Fehlbeträge wieder aus.
  • Moderne Familienführung (Konkubinat) Sind Sie verheiratet, hat der hinterbliebene Partner Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der Pensionskasse des Verstorbenen. Leben Sie jedoch unverheiratet zusammen, entfallen diese Rechte. Aus diesem Grund empfiehlt sich in vielen Fällen eine Absicherung dieser Rentenzahlung mittels einer Risikolebens- oder Todesfallversicherung.
  • Begleichung eines Immobiliendarlehens Wenn Sie eine laufende Immobilienfinanzierung haben, kann sich eine Lebensversicherung in positiv auswirken. Zum einen können Sie das Kapital direkt als Sicherheit für den Kredit hinterlegen, was zu günstigeren Zinsen und geringeren Raten führen kann. Zum anderen können Sie die Beiträge steuerlich geltend machen. Sollten Sie erwerbsunfähig werden, wird die Versicherungssumme komplett ausbezahlt und kann für die Tilgung des Kredits verwendet werden. Alternativ können Sie auch den Todesfall des Kreditnehmers absichern, sodass die Kreditraten nach dem Ableben weiter von der Versicherung gezahlt werden - so müssen die Hinterbliebenen nicht für die Schulden aufkommen.
  • Selbständige Selbstverständlich sollten Sie erst recht fürs Alter vorsorgen, wenn Sie als Selbständiger keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Hier ist eine umfangreiche Beratung auf jeden Fall sinnvoll.

Wir beraten Sie gern kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation!

Lebensversicherung Säule 3aLebensversicherung Säule 3b
 Versicherungsprodukte
  • Gemischte Lebensversicherung mit
    Todesfall- und Erlebensfallkapital
  • Reine Risikoversicherung (Todesfall und/oder
    Erwerbsunfähigkeit)
  • Leibrente
  • Gemischte Lebensversicherung mit
    Todesfall- und Erlebensfallkapital
  • Reine Risikoversicherung (Todesfall und/oder
    Erwerbsunfähigkeit)
  • Leibrente
Steuerliche Behandlung
  • Beiträge (bis zum gesetzlichen Maximum)
    sind vom steuerbaren Einkommen
    abzugsfähig
  • Bei Auszahlung: reduzierter Steuersatz,
    getrennt vom übrigen Einkommen
  • Keine Abzugsberechtigung der Einzahlungen
  • Während der Laufzeit werden die
    Rückkaufswerte von Versicherungspolicen als
    Vermögen besteuert
  • Bei Auszahlung steuerfrei
 Beiträge / Prämien
  • Max. CHF 6’883 für BVG-Unterstellte
  • Max. CHF 34’416 für Selbstständigerwerbende
  •  Frei wählbar
 Begünstigung
  • Gemäss gesetzlichem Erbrecht
  • Frei wählbar unter Beachtung
    gesetzlicher Pflichtteile
 Verfügbarkeit (Laufzeit)
  • Bezug frühestens 5 Jahre vor und spätestens
    5 Jahre nach ordentlichem AHV-Alter
  • Frei wählbar
 Vorbezug
  • Finanzierung von selbstbewohntem
    Wohneigentum
  • Vorsorgenehmer bezieht eine ganze
    Invalidenrente
  • Einkauf in eine Pensionskasse
  • Aufnahme einer selbstständigen
    Erwerbstätigkeit
  • Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
  • Keine Einschränkung
 Personenkreis
  • Alle in der Schweiz steuerpflichtigen
    Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbenden
  • Alle volljährigen Personen