«Ich bin gut über das Vorsorgesystem aufgeklärt worden

«Das Angebot ist riesig, aber mit Deinvergleich.ch habe ich das passende gefunden»

«Schnell und unkompliziert für die Zukunft sparen»

«Dank der guten Budgetplanung, können wir unsere Ziele verwirklichen»


Altersrenten AHV

Altersrenten AHV

Wann entsteht der Anspruch auf eine Altersrente?
In dem Monat, nachdem das ordentliche Rentenalter erreicht wurde, beginnt der Anspruch auf eine Altersrente. Für Männer ist das nach Vollendung des 65. Lebensjahres der Fall, für Frauen bereits mit 64 Jahren. Eine am 04. Februar 1956 geborene Frau erhält somit ihre erste Rentenzahlung am ersten März 2020. Ein am selben Datum geborener Mann hat ab ersten März 2021 Anspruch auf seine erste Rentenzahlung. Stirbt ein Rentner oder eine Rentnerin, so erlischt der Anspruch auf die Altersrente am Ende des Sterbemonats.

Wann besteht der Anspruch auf eine Kinderrente?

Eine Kinderrente ist ein Zuschlag zur Altersrente, den Männer und Frauen erhalten können. Sie wird grundsätzlich für eigene Töchter und Söhne gezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Befinden sich Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Ausbildung, wird längstens bis zu deren 25. Geburtstag die Kinderrente gezahlt. Sie beträgt 40 % der eigenen Altersrente. Für Pflegekinder, die sowohl unentgeltlich als auch dauerhaft aufgenommen wurden, zahlt die Ausgleichskasse ebenfalls eine Kinderrente.

Was bedeutet flexibles Rentenalter?

Unter einem flexiblen Rentenalter ist zu verstehen, dass jede Person ihre Rente sowohl vorziehen als auch aufschieben kann. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Folgende Vorschriften sind dabei zu beachten:

  • Die Rente kann nur um ganze Jahre vorgezogen werden, nicht für einzelne Monate
  • Ehepartner können unabhängig voneinander ihr Rentenalter flexibel gestalten.
  • Ein Vorbezug ist nur für ein oder zwei Jahre möglich
  • Ein Aufschub ist für ein bis maximal fünf Jahre gestattet
Card image cap
Card image cap

Was ist ein Rentenvorbezug?

Die Altersrente kann bereits ein oder zwei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen werden. Dafür gibt es einen finanziellen Abzug, der über die gesamte Zeit der Rentenzahlung bestehen bleibt. Diese Kürzung berechnet die Ausgleichskasse und passt sie periodisch mit den Renten an. In aller Regel wird die Altersrente um 6,8 Prozent pro vorgezogenes Jahr gekürzt. Während des Bezugs einer vorbezogenen Rente wird keine Kinderrente gezahlt. Eine bisher gezahlte Invaliden- oder Hinterlassenenrente erlischt mit dem Vorbezug der Altersrente.

Was ist ein Rentenaufschub?

Mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters kann die Zahlung der Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Dadurch erhöht sich der lebenslang gezahlte Rentenbetrag. Auch die Erhöhung wird von der Ausgleichskasse periodisch mit den Renten angepasst. Während der Zeit des Rentenaufschubs wird keine Kinderrente gezahlt. Die Altersrente kann nicht aufgeschoben werden, wenn eine Hilflosenentschädigung bezogen wird oder bisher eine Invalidenrente gezahlt wurde.

Card image cap
Card image cap

Wann müssen sich Versicherte für den Rentenbezug anmelden?

Eine Rente der AHV wird nicht automatisch gezahlt. Die schriftliche Anmeldung für den Bezug der Altersrente sollte etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters erfolgen. Gibt es zwei Monate nach Beginn des Rentenanspruchs noch keinen Bescheid, können Versicherte auf Verlangen eine provisorische Zahlung zur Überbrückung erhalten.

Bis wann muss ein Rentenvorbezug angemeldet werden?

Für die Zahlung einer vorgezogenen Altersrente sollte der Antrag ebenfalls drei bis vier Monate vorher eingereicht werden. Da ein Rentenvorbezug nur für ganze Jahre möglich ist, muss eine Anmeldung hierfür spätestens am Ende des Monats erfolgen, in dem das vorgezogene Altersjahr vollendet wird. Nach Versäumung dieser Frist kann erst wieder mit Erreichen des nächsten Lebensjahres ein Rentenbezug beantragt werden.

Bis wann muss ein Rentenaufschub angemeldet werden?

Die Frist für einen Rentenaufschub endet ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Sobald die Altersrente rechtskräftig und ohne Widerspruch des Versicherten zugesprochen wurde, ist allerdings kein Aufschub mehr möglich.

Card image cap
Card image cap

Wie werden die Altersrenten berechnet?

Die Berechnung erfolgt zum einen über die Beitragsjahre und zum anderen über das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen. Eine volle Rente erhält, wer über die gesamte Zeit AHV-Beträge lückenlos eingezahlt hat. Gerechnet wird die Zeit zwischen dem 20. Lebensjahr und dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Existieren Beitragslücken, so gibt es Abzüge von der Vollrente. Für ein fehlendes Beitragsjahr werden mindestens 2,3 Prozent abgezogen. Beitragslücken können allerdings innerhalb von fünf Jahren geschlossen werden.

Zum massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen werden bis zu drei Bestandteile gerechnet. Dazu gehören die Durchschnitte dieser Berechnungen:

  • Aufgewertetes versichertes Einkommen
  • Betreuungsgutschriften
  • Erziehungsgutschriften

Was sind Betreuungsgutschriften?

Für die Betreuung pflegebedürftiger Verwandter werden Zuschläge zum Erwerbseinkommen gewährt. Diese Zuschläge sind keine direkten Geldleistungen, werden jedoch im Konto des Versicherten als fiktive Einkommen vermerkt. Sie müssen jedes Jahr bei der zuständigen Ausgleichskasse des Kantons gemeldet werden. Für Jahre, denen Erziehungsgutschriften angerechnet wurden, sind nicht zusätzlich auch Betreuungsgutschriften möglich.

Was sind Erziehungsgutschriften?

Die Gutschriften werden wie Betreuungsgutschriften als fiktive Einkommen im Rentenkonto vermerkt. Sie werden für die Jahre angerechnet, in denen die Versicherten Kinder unter 16 Jahren erzogen haben. Ehepaare, von denen beide Partner in der Schweiz versichert sind, erhalten jeweils die Hälfte der Gutschriften. Dabei wird nicht zwischen Kindern und Stiefkindern unterschieden. Berechnet werden die Erziehungsgutschriften pro Erziehungsjahr. Zur Berechnung wird hierbei die dreifache jährliche Minimalrente herangezogen, die zum Zeitpunkt des Rentenanspruches besteht.

Was ist eine Plafonierung?

In der Schweiz gibt es Höchstbeträge für Renten. Erreichen die Einzelrenten eines Ehepaares in ihrer Summe mehr als das 1,5 fache der Maximalrente, so wird der übersteigende Betrag von den Renten abgezogen. Diese Begrenzung wird Plafonierung genannt.

Was bedeutet ein Splitting?

Ein Splitting der Rente wird bei Ehepaaren zum Zwecke der Einkommensteilung angewendet. Dabei werden zunächst die Einkommen beider Eheleute während der Ehe addiert. Anschliessend erhält jeder Ehepartner die Hälfte davon für die Ehezeit gutgeschrieben. Dieses Splitting wird überwiegend in folgenden Fällen vorgenommen:

  • Sobald beide Ehegatten eine Altersrente beziehen wollen
  • Bei einer Scheidung
  • Nach dem Tod eines Ehepartners, sofern der andere bereits eine Rente bezieht.