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Brillenleistung

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Die Brille für das Kind – allgemeine Fragen zur Finanzierung durch die Krankenkasse
Immer mehr Kinder verfügen über ein schwaches Augenlicht. Moderne Sehhilfen können jedoch zu einem echten Kostenfaktor reifen, der das Haushaltsbudget gerade bei Geringverdienern arg strapaziert. Wer dennoch eine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, darf auf die Hilfe der Krankenkassen hoffen. Grund genug, die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema einmal näher zu beleuchten.

Werden die Kosten von Kinderbrillen durch die Krankenkasse übernommen?

Verfügt ein Teil der Eltern oder die gesamte Familie über eine Grundversicherung, so sind darin auch Brillen und Kontaktlinsen enthalten. Egal, ob diese für ein Kleinkind oder einen Teenager benötigt werden: Solange das 18. Lebensjahr nicht überschritten wurde, kommt die Krankenversicherung für die Sehhilfe auf. Auch die Invalidenversicherung könnte die Kosten übernehmen – und das sogar ohne Selbstbehalt. Besteht die Schwächung der Augen schon seit der Geburt, wird eine Brille bis spätestens zum 20. Lebensjahr mitfinanziert.

Welche Anteile der Sehhilfe werden übernommen?

Wird eine finanzielle Hilfe für die Brille eines Kindes beantragt, so muss der über die Grundversicherung verfügende Versicherungsnehmer dafür ein Rezept vorlegen, das den Bedarf einer Sehhilfe konkret erkennen lässt. Ein solcher Antrag kann einmal im Jahr gestellt werden. Wird er bewilligt, bezuschusst die Krankenkasse die Kontaktlinsen oder die Brille für jeden Versicherten mit einer Summe von 180 Franken pro Jahr. Eine solche Übernahme der Kosten erfolgt bis zum 18. Lebensjahr. Liegen dagegen gravierende Sehfehler vor, die vielleicht sogar im Rahmen einer chronischen Erkrankung auftreten, kann die Kostenhilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus vorgenommen werden.

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Mit welchem Selbstbehalt ist zu rechnen?

Welche Summen für die Kinderbrille bezuschusst werden, ist abhängig vom Versicherungsmodell. Liegt eine Franchise vor, die höher ist als null Franken, so zahlt der Versicherungsnehmer den Franchisebetrag sowie einen Selbstbehalt von 10 Prozent des Preises der Sehhilfe.

Welche Franchise sollte für Kinder gewählt werden?

Kleinkinder müssen häufiger als Erwachsene zum Arzt. Schon deshalb lohnt sich eine Franchise von null Franken. Für die Eltern ergibt sich hier somit das beste Preis-Leistungs- Verhältnis im Vergleich zu einer höheren Franchise.

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Sollte für Kinder eine Brillen-Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Individuelle Sehhilfen können teuer sein. Die Preise durchbrechen hier oft die Grenze der 180 Franken, die als Zuschuss erwartet werden dürfen. Benötigt das Kind also dauerhaft eine Brille, ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert. Ratsam ist es allerdings, vorher einen Vergleich vorzunehmen, da die Leistungen der Kassen voneinander abweichen können.

In welchen Fällen ist eine Brillen-Zusatzversicherung sinnvoll?

Wer eine höhere Kostenübernahme bei der Sehhilfe für das Kind wünscht, muss oft ein Versicherungsmodell wählen, das die Sonderdeckung für Brillen neben anderen Leistungen umfasst. Dazu kann etwa das Abonnement für das Fitnessstudio, eine alternativmedizinische Therapie oder die Teilnahme an einem Mutterschaftskurs gehören. Eine zusätzliche Brillenversicherung lohnt sich daher nur für Versicherungsnehmer, die an einem dieser zusätzlichen Angebote tatsächlich Interesse haben.

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In welchem Verhältnis stehen Kosten und Nutzen bei der Zusatzversicherung?

Eine solche Zusatzversicherung wird pro Monat mit 10 Franken bezahlt, die Gesamtrechnung für das Jahr beläuft sich folglich auf 120 Franken. In der Zusatzversicherung ist pro Jahr die einmalige Kostenübernahme von 150 Franken für die Sehhilfe festgelegt. Die Differenz zwischen Kosten und Nutzen fällt hier also nur geringfügig für den Versicherungsnehmer aus, gerade einmal einen Vorteil von 30 Franken im Jahr erhält er. Demgegenüber darf aber nicht vergessen werden, dass er neben dem Zuschuss für die Brille auch die weiteren Angebote der Zusatzversicherung nutzen kann – und die sind immerhin bares Geld wert.

Worauf ist bei der Brillen-Zusatzversicherung zu achten?

Wer eine Brillen-Zusatzversicherung nutzen möchte, sollte folgende Ratschläge beherzigen:

  1. Entscheidend ist das Gesamtpaket - Der Verbraucher sollte schon bei der Auswahl genau auf das Gesamtpaket an Leistungen achten, das rund um den Zuschuss für die Brille geboten wird. Sind hier nützliche Angebote enthalten, die künftig wahrgenommen werden?
  2. Die Obergrenze für die Beteiligung beachten - Zudem sollte geprüft werden, welche Obergrenze des Zuschusses die Versicherung festlegt. Oft handelt es sich dabei um 150 Franken pro Jahr. Genügt die Summe, um alle Ausgaben für die Sehhilfen zu decken?
  3. Die Bedeutung der Versicherungslaufzeit - Die Versicherungsdauer ist zeitlich begrenzt. Wer langfristige Sicherheit wünscht, kann sich bis zu fünf Jahre an den Anbieter binden. Wer mehr Flexibilität sucht, wählt eine kürzere Laufzeit.
  4. Der Vergleich von Kosten und Inhalten - Steht die Höhe der Prämien einer sinnvollen Leistung gegenüber? Oft weichen die Angebote der Versicherungen ab. Ein Vergleich lohnt sich daher. Auch, um Kosten zu sparen.