"Ich möchte in meinem Wohnkanton die günstigste Krankenkasse schnell und unkompliziert sehen können."

"Deinvergleich.ch hilft mir für meine Kinder die passende Zahnzusatzversicherung zu finden."

"Ich möchte verschiedene Angebote seriös und unabhängig vergleichen."

"Ich bin Neu in der Schweiz und suche das Beste Angebot neutral und unabhängig."


11 Spartipps 2023

11 Spartipps 2023

Der Wechsel der Krankenkasse – mit diesen 11 Tipps gelingt der Wunsch
Rund 4'700 Franken zahlt jeder Schweizer Bürger alleine für die gesundheitliche Grundversicherung in jedem Jahr. Zwar sind für das Jahr 2023 nur geringe Erhöhungen der Prämien vorgesehen. Dennoch könnte etwa jeder zweite Versicherte die Hälfte seiner Beiträge einsparen. Die Krankenversicherungsexperten von DeinVergleich.ch erklären in 11 simplen Schritten, wie das klappt.

1. Bedeuten geringere Beiträge für die Krankenkasse automatisch schlechtere Leistungen?

Richtig ist zwar, dass die Kassen unterschiedliche Prämien für ihre Grundleistungen einfordern. Wie diese Leistungen inhaltlich gestaltet sein müssen, ist gesetzlich aber klar definiert. Dabei gilt, dass die Höhe der bezahlten Prämien keinen Einfluss darauf hat, welche Leistungen der Patient erhält – oder welche ihm verwehrt bleiben. Die unterschiedlichen Höhen der Prämien hängen vielmehr mit anderen Faktoren zusammen, zu denen etwa die persönliche Gesundheit und die daraus folgenden Risiken eines Patienten sowie die wirtschaftliche Effizienz für seine Versicherung gehören. Wer seinen Vertrag bei der Krankenkasse bis zum 29.11. eines jeden Jahres kündigt, kann daher gefahrlos die Kasse wechseln: Zwar mögen sich die Prämien unterscheiden – Abweichungen in den Leistungen liegen indes nicht vor.

2. Müssen Arztrechnungen bei preiswerten Kassen bar beglichen werden?

Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz unterscheidet zwei Konzepte. Beim sogenannten „tiers garant“, das sich üblicherweise auf ambulante Leistungen in den Praxen und Kliniken bezieht, bezahlt der Patient das Arzthonorar vor Ort – und kann es später abzüglich der eigenen Kostenbeteiligung über die Krankenkasse zurückfordern. Hier gilt, dass der Patient über die finanziellen Möglichkeiten verfügen muss, die Rechnung zu begleichen. Beim „tier payant“ hingegen sendet der Arzt seine Rechnung direkt zur Kasse, die ihm den fälligen Betrag erstattet. Der Patient erhält oft erst später eine Leistungsabrechnung, aus der sich seine Kostenbeteiligung sowie die Auslagen für nicht von der Versicherung gedeckte Leistungen ergibt.

Info: Mehr Informationen erhalten sie unter der Rubrik «Rückerstattungsmethoden».

Card image cap
Card image cap

3. Ist ein Wechsel der Kasse auch während einer Krankheit möglich?

Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Das liegt einerseits daran, dass alle Schweizer Bürger eine obligatorische Grundversicherung besitzen müssen. Andererseits daran, dass alle Kassen zur Aufnahme neuer Antragsteller verpflichtet sind. Erforderlich ist es lediglich, dass der Betroffene alle Rechnungen bei seiner vorherigen Kasse beglichen hat, ehe er den Wechsel anstrebt. Zudem ist zu beachten, dass der Wechsel der Zusatzversicherung oft nur im gesunden Zustand vorbehaltlos möglich. Somit gilt die Empfehlung, den Vertrag mit der vorherigen Kasse erst zu kündigen, wenn die Police bei der neuen Kasse erhalten haben.

4. Lässt sich bei der Grundversicherung auch ohne einen Kassenwechsel sparen?

Sogar ohne einen Wechsel der Krankenkasse kann bares Geld gespart werden. Wer innerhalb der Kasse die Standardpolice mit einem alternativen Versicherungsmodell tauscht und dabei eine Erhöhung der Franchise auf den Höchstbetrag von 2.500 Franken vornimmt, wird bis zu 50 Prozent im Vergleich zur vorherigen Prämie sparen. Wer möchte, kann die Police und die Franchise schon ein Jahr später erneut wechseln – und das sogar ohne Gesundheitsprüfung. Lediglich die Kündigungsfrist muss gewahrt bleiben.

Card image cap
Card image cap

5. Lohnt sich der Wechsel zu einem alternativen Versicherungsmodell?

Bei den sogenannten alternativen Versicherungsmodellen – AVM – müssen sich die Versicherten einen vertraglich genannten Leistungserbringer kontaktieren. Je nach Vertragsmodell kann das etwa der Hausarzt, ein medizinisches Callcenter des Versicherers, eine Apotheke oder eine vom Versicherer bestimmte Praxis sein. Von dort wird der Patient gegebenenfalls an einen Facharzt überwiesen. Die freie Arztwahl ist dem Versicherten somit verwehrt – er profitiert aber von günstigen Prämien. Zudem muss er auf keine medizinischen Leistungen verzichten. Und wenn er mit diesem Vorgehen doch unzufrieden ist, darf er nach einem Jahr wieder in das Standardmodell der Versicherung zurückkehren.

6. Ist es sinnvoll, die ganze Familie bei der gleichen Krankenkasse zu versichern?

Zunächst einmal gilt, dass sich die Grundversicherung nur auf einzelne Personen bezieht. Eine Anmeldung als Gruppe bietet daher noch keinen Rabatt. Wer jedoch Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren für die Grundversicherung anmeldet, kann bei jeder Krankenkasse auf Rabatte hoffen. Da die Kassen je nach Anzahl der versicherten Kinder unterschiedliche Rabatte bei den Prämien anbieten, lohnt sich ein Vergleich. Ebenso offerieren einige Versicherer einen Rabatt für Familien. Daher dürfte es sinnvoll sein, wenn die Eltern und ihre Kinder bei der gleichen Krankenkasse versichert sind.

Tipp: Vergleichen und sofort den Rabatt für die ganze Familie erfahren.

Card image cap
Card image cap

7. Ist eine Unfalldeckung empfehlenswert?

Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber absolviert, verfügt bereits bei diesem Arbeitgeber über eine Übernahme der Unfallkosten. Eine zusätzliche Deckung über die eigene Krankenkasse ist daher nicht nötig. Wer sich aber in einem längeren Urlaub oder einer beruflichen Auszeit von mehr als 30 Tagen befindet, besitzt diesen Unfallschutz zunächst nicht mehr. Hier müsste vielmehr eine Abredeversicherung beantragt werden. Damit kann der Versicherte auch nach diesen 30 Tagen noch bis zu sechs Monate lang den Schutz der Unfallversicherung über den Arbeitgeber beanspruchen. Für längere Zeiträume empfiehlt sich dagegen tatsächlich der Abschluss einer Unfalldeckung bei der Versicherung.

8. Lohnt es sich, die Prämien einmal pro Jahr statt einmal im Monat zu zahlen?

Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber absolviert, verfügt bereits bei diesem Arbeitgeber über eine Übernahme der Unfallkosten. Eine zusätzliche Deckung über die eigene Krankenkasse ist daher nicht nötig. Wer sich aber in einem längeren Urlaub oder einer beruflichen Auszeit von mehr als 30 Tagen befindet, besitzt diesen Unfallschutz zunächst nicht mehr. Hier müsste vielmehr eine Abredeversicherung beantragt werden. Damit kann der Versicherte auch nach diesen 30 Tagen noch bis zu sechs Monate lang den Schutz der Unfallversicherung über den Arbeitgeber beanspruchen. Für längere Zeiträume empfiehlt sich dagegen tatsächlich der Abschluss einer Unfalldeckung bei der Versicherung.

Card image cap
Card image cap

9. Welchen Versicherten steht eine Prämienverbilligung zu?

Ob und welche Prämienverbilligung eine Versicherung anbietet, unterscheidet sich zwischen den Kantonen und den dortigen gesetzlichen Regelungen. Entscheidend für einen erfolgreichen Antrag ist zudem immer das individuell auf der Steuererklärung genannte Einkommen des Versicherten. Es lohnt sich daher, im Einzelfall bei der kantonalen Steuerverwaltung eine solche Prämienverbilligung zu erfragen – in der gesamten Schweiz profitieren bereits 2,2 Millionen Bürger von der Verbilligung.

Tipp: Unter «Prämienverbilligung» erhalten sie die nötigen Informationen in ihrem Wohnkanton

10. Ist es möglich, die Grund- und die Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Kassen zu besitzen?

Eine solche Kombination ist möglich. Jedem Bürger steht es nämlich frei, sich die Anbieter für die Grund- und die Zusatzversicherung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen auszusuchen. Wer hier klug zwischen der Kasse, der Franchise und dem Vertragsmodell wählt, kann mehr als die Hälfte der bisherigen Prämien einsparen. Weiterhin gilt, dass der für die Grundversicherung bekannte Aufnahmezwang für die Zusatzversicherung nicht existiert: Wer über eine solche Zusatzversicherung verfügen möchte, muss zuvor einen Fragebogen ausfüllen und Angaben zur eigenen Gesundheit hinterlegen. Doch Vorsicht, wer trotz schon bestehender Leiden den Anbieter der Zusatzversicherung wechselt, kann zuweilen nicht auf eine Kostendeckung für deren Behandlung hoffen – selbst dann nicht, wenn die Kasse keinen Vorbehalt gegen die Erkrankung erteilt hat.

11. Wie kann bei der Zusatzversicherung gespart werden?

Allgemein gilt, dass eine Zusatzversicherung möglichst früh beantragt werden sollte. Je gesünder der Antragsteller ist, desto höher fällt die Wahrscheinlichkeit auf einen positiven Bescheid aus. Preislich existieren übrigens nur geringe Abweichungen von der Grund- zur ambulanten Zusatzversicherung. Lediglich die Spitalversicherung kann mit höheren Prämien verbunden sein. Dafür sei dem Interessenten ein sogenanntes Flex-Produkt empfohlen. Hier wäre der Versicherte zwar an den Kosten beteiligt, wenn er im Spital ein Upgrade für die Abteilung wünscht, auf der halbprivate oder private Patienten behandelt werden. Demgegenüber darf er auf geringere Prämien hoffen. Oft lassen sich auf diese Weise über die Jahre hinweg tausende Franken für die Versicherten einsparen.