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Risikoversicherung

Risikoversicherung

Was ist eine Risikoversicherung?
Eine Risikoversicherung oder Risikolebensversicherung leistet beim Eintritt des Versicherungsfalls „Tod des Versicherungsnehmers“ während der Versicherungsdauer. Wenn dieser Versicherungsfall nicht innerhalb der Versicherungsdauer eintritt, leistet sie nicht.

Was deckt eine Todesfallrisikoversicherung ab?

Diese Versicherung deckt den Tod des Versicherungsnehmers durch Krankheit oder Unfall ab. Es gibt allerdings Leistungsunterschiede, wenn der Tod durch eine psychische Krankheit mit Suizidfolge eintritt. Die Versicherung leistet innerhalb der Vertragslaufzeit beim Todesfall des Versicherungsnehmers entweder per Einmalzahlung oder per Rentenzahlungen an die begünstigte hinterbliebene Person. Im Überlebensfall des Versicherungsnehmers erbringt sie keine Leistungen.

Wer benötigt wann für den Todesfall eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers vor finanziellen Forderungen. Sie ist immer nützlich und als reine Todesfallabsicherung auch sehr günstig, daher darf sie jedem Haupt- oder Alleinverdiener einer Familie empfohlen werden. Unumgänglich ist sie bei grossen, auf Kredit finanzierten Investitionen wie dem Immobilienkauf. Die finanzierende Bank verlangt dann so eine Versicherung, weil beim Ausfall des Hauptverdieners die Hypothek wahrscheinlich nicht mehr zu bedienen wäre. In jedem Fall stünden die Nachkommen vor grossen finanziellen Belastungen. Wenn in einer Familie beide Eltern relativ gleichmässig zum Haushaltseinkommen beitragen, sollten sie beide die Risikolebensversicherung abschliessen, um finanzielle Probleme beim Tod eines Partners zu vermeiden. Für die Höhe der Police gilt als Faustformel, dass die Auszahlungssumme fünf Bruttojahresgehälter zuzüglich der aufgenommenen Schulden erreichen sollte. Nicht nur für Familien und nicht nur für Immobilien ist die Risikolebensversicherung interessant: Alle Kreditnehmer mit hohen Schulden (zum Beispiel Firmeninhaber) sowie Geschäftspartner sollten die Police abschliessen. Letztere begünstigen sich gegenseitig für den Todesfall eines Partners. Der Abschluss der Risikolebensversicherung muss immer vor dem betreffenden Geschäft erfolgen.

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Generelles zur Risikolebensversicherung für Kreditnehmer

Kreditnehmer sichern mit der Risikolebensversicherung Hypotheken für Immobilien und auch sonstige grosse Investitionen ab. Die Police soll dabei so gestaltet werden, dass sie laufende Tilgungs- und Zinsraten vollständig bedienen kann, wenn es durch den Todesfall kein Einkommen mehr gibt. Da die Kreditlast durch die Rückzahlungen sukzessive sinkt, kann auch die Versicherungspolice mit fallender Auszahlungssumme abgeschlossen werden. Damit sinken die Beiträge, was dem sinkenden Risiko durch den zunehmend getilgten Kredit entspricht. Es gibt aber auch Policen mit konstanter Auszahlungssumme und dementsprechend konstant hohen Beiträgen. Sie würden dann im Laufe der Zeit im Todesfall einen Mehrerlös über den abgesicherten Kredit hinaus einbringen. Es obliegt der Entscheidung der Versicherungsnehmer, welche von beiden Varianten sie wählen. Mit fallender Versicherungssumme eröffnet sich ein grosses Sparpotenzial durch die immer weiter sinkenden Prämienkosten.

Gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern durch eine Risikolebensversicherung

Geschäftspartner sichern sich gegenseitig durch eine Risikolebensversicherung ab. Die Unternehmer, ihre Teilhaber und auch Schlüsselkräfte sind mit ihrem Unternehmen auch finanziell eng verwoben. Verstirbt ein Partner, fallen seine Anteile in der Regel nicht ins Unternehmen, sondern an die Erben, die sie keinesfalls erneut einbringen müssen. Die wirtschaftlichen Folgen wären also beim Todesfall eines Partners enorm. Die Risikolebensversicherung, welche den oder die anderen Geschäftspartner begünstigt, fängt diesen Ausfall auf.

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Versicherungskonditionen

Die meisten Versicherungsgesellschaften verlangen vor dem Abschluss eine Gesundheits- und Lebensgestaltungsauskunft. Damit erfasst sie bestimmte Risiken, welche Einfluss auf die Prämienhöhe haben. Spezielle, die Prämie erhöhende Risiken sind beispielsweise:

  • schwere Vorerkrankungen (Krebs, Herz-Kreislauf-System und weitere Erkrankungen)
  • Rauchen
  • ein extremes Hobby wie Bergsteigen oder Paragliding
  • berufsbedingte Risiken beispielsweise von Berufskraftfahrern oder Dachdeckern

Sollten sich nach Abschluss der Versicherung neue Risiken ergeben, weil der Versicherungsnehmer schwer erkrankt, in einen gefährlicheren Beruf wechselt, plötzlich ein gefährliches Hobby ausübt oder mit dem Rauchen anfängt, ist er verpflichtet, dies der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Sie kann (muss aber nicht) dann die Prämien erhöhen.

Auf was ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zu achten?

Es gibt beim Abschluss einer Risikolebensversicherung einige beachtenswerte Punkte. Diese gehören dazu:

  • Deckungsumfang: Deckt die Police alle Risiken ab? Gibt es Situationen wie etwa Auslandsaufenthalte, in denen keine Versicherungsdeckung gewährleistet ist?
  • Unterschiede bei der Risikoklassifizierung: Anbieter von Risikolebensversicherungen bewerten die oben genannten Gesundheits- und Lebensrisiken sehr unterschiedlich. So legt beinahe jede Gesellschaft einen eigenen Risikoaufschlag für Raucher fest.
  • Flexibilität: Es wäre gut, wenn sich die reine Risikolebensversicherung später in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln lässt. Dieses Bedürfnis entsteht vonseiten der Versicherungsnehmer manchmal mit den Jahren. Nicht jeder Anbieter ist so flexibel.
  • Höhe der Versicherungssumme: Die Police muss eine ausreichende Deckung gewährleisten. Wie schon oben erwähnt sollte idealerweise das fünffache (auch: das drei- bis fünffache) Jahresgehalt des Hauptverdieners abgesichert sein. Die Kredithöhe ist auch ein guter Massstab für die ausreichende Höhe der Deckung.
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Wann eignet sich die Risikoversicherung mit einer abnehmenden, wann mit einer konstanten Todesfallleistung?

Die Antwort auf diese Frage erschliesst sich aus dem Zweck der Absicherung. Wer ausschliesslich eine Hypothek absichern möchte, die er sukzessive tilgt, kann die abnehmende Todesfallleistung wählen (siehe oben). Sollen später noch weitere Risiken abgesichert werden (ein Klassiker: Ausbildung der Kinder, aber auch Erwerbsunfähigkeit), ist zur konstanten Todesfallleistung zu raten.

Lässt sich eine Risikoversicherung beleihen?

Wenn die AVBs und Zusatzbestimmungen dies erlauben, ist die Versicherungspolice beleihbar und kann auch verpfändet werden. Die Risikolebenspolicen zur reinen Absicherung eines Hypothekardarlehens werden von vornherein an die finanzierende Bank verpfändet.

Steuervorteile durch eine Risikolebensversicherung

Die Risikoversicherung kann im Rahmen der Säulen 3a und 3b abgeschlossen werden. Dort wird sie steuerlich unterschiedlich behandelt:

  • Säule 3a: Bei dieser privaten, aber gebundenen Altersvorsorge, bei der die Auszahlung laut gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen wird, entstehen gegenüber der freien Vorsorge steuerliche Vorteile. Die Einzahlungen können von den direkten Steuern die an die Gemeinde, den Kanton und den Bund fliessen, bis zum gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag abgezogen werden. Die Einzahlungen sind noch bis fünf Jahre ab dem Erreichen des AHV-Rentenalters möglich, wenn Einzahlende weiter erwerbstätig sind. Die Auszahlung an eine begünstigte Person regelt die BVV 3 (Verordnung über steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen für anerkannte Vorsorgeformen). Die ersten bezugsberechtigten Personen sind Ehepartner oder eingetragene Partner, denen direkte Nachkommen bzw. deren Partner oder gleichgestellte Personen folgen. Danach lässt sich eine Reihenfolge von gesetzlichen Erben wie Geschwistern, Eltern oder sonstigen Erben bestimmen. Bei der Auszahlung findet eine Besteuerung zum reduzierten Steuersatz statt, den der Kanton festlegt.
  • Säule 3b: Hier ziehen Versicherungsnehmer ihre Prämien im Rahmen ihres Pauschalabzugs ab und machen sie so steuerlich geltend. Das Kapital dieser freien Vorsorge steht im Notfall sofort zur Verfügung. Die Steuern bei der Auszahlung liegen zwischen 10 und 15 %, können aber möglicherweise bei einer Begünstigung von Ehepartnern oder Kindern vermieden werden. Wenn diese Begünstigung nicht erwünscht ist und dies laut AVB und weiteren Versicherungsbedingungen zulässig ist, fliesst die Versicherungsleistung in den meisten Schweizer Kantonen steuerfrei in die Erbmasse.

Vorgehen im Todesfall

Im Todesfall muss ein Arzt die Todesursache feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Sollte der Tod durch Unfall eingetreten sein oder eine verstorbene Person aufgefunden werden, ist die Polizei beizuziehen. Bei Todesfällen in Spitälern, Kliniken und Heimen erledigt das dortige Personal alle nötigen Formalitäten. Die Todesbescheinigung geht in Kopie mitsamt der Policen- bzw. Mitgliedschaftsnummer an die Versicherungsgesellschaft, welche die Auszahlung an die begünstigte Person vornimmt. Die Gesellschaft sollte per eingeschriebenem Brief informiert werden. Für vorausbezahlte Prämien können die Hinterbliebenen eine Prämienrückerstattung verlangen.