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Parkschaden
Die Parkschadenversicherung deckt am parkierten Auto durch unbekannte Personen verursachte Schäden. Sie kann oft nur in Kombination mit einer Vollkaskoversicherung in die Police eingeschlossen werden. Der Baustein wird in der Regel von Versicherern nur bis zu einem gewissen Autoalter angeboten. Lesen Sie hier mehr zum Thema Parkschadenversicherung.Parkschaden: Was die Versicherung wirklich übernimmt
Kleine Ursache, grosse Wirkung: Durch Unbekannte verursachte Beulen oder Kratzer an Ihrem parkierten Auto können schnell zu kostspieligen Reparaturen führen. Ärgerlich, jedoch springt die Versicherung ein – oder doch nicht? Deinvergleich.ch beantwortet die wichtigsten Fragen.Ein Schaden am parkierten Auto ist nicht zwingend ein Parkschaden per Definition. Es kommt darauf an, wer den Schaden verursacht hat, ob der Verursacher bekannt ist und unter welchen Umständen der Schaden entstanden ist.
Wer zahlt bei einem Parkschaden?
Haben Sie an einem fremden parkierten Auto einen Schaden verursacht? Dann übernimmt ihre Haftpflichtversicherung. Ist dabei auch an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden, gilt dieser als Kollisionsschaden und wird von Ihrer Vollkaskoversicherung bezahlt. Dabei wird in der Regel ein Selbstbehalt fällig. Besitzen Sie jedoch keine Vollkaskodeckung bzw. Parkschadenversicherung, müssen Sie für den Schaden am eigenen Auto selbst aufkommen.
Ihre Vollkaskoversicherung springt ausserdem für von unbekannten Dritten verursachte Schäden an ihrem Auto ein – also für einen Parkschaden. Jedoch bezahlen Sie auch da einen Selbstbehalt von in der Regel 1000 Franken. Es sei denn, Ihre Police beinhaltet den Baustein «Parkschaden». Der Selbstbehalt wird in diesem Fall kleiner oder entfällt ganz.
Was, wenn ich keine Vollkasko habe?
Bei vielen Versicherern können Sie den Zusatzbaustein «Parkschaden» nur im Zusammenhang mit einer Vollkaskodeckung abschliessen. Gewisse Anbieter offerieren dies jedoch auch mit einer Teilkasko-Police. Wollen Sie sich künftig gegen Parkschäden absichern, fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach.
Was ist mit Vandalismus?
Bei mutwilligen Beschädigungen wie etwa bei einem abgerissenen Rückspiegel, aufgeschlitzten Reifen oder bemaltem Lack springt die Teilkaskoversicherung ein. Aber Achtung: Die meisten Versicherer schliessen Ereignisse wie Krawalle oder Aufstände aus. Hier wird eine gewisse Umsicht von den Versicherten vorausgesetzt. Das Auto am 1. Mai in Zürich entlang der Umzugsroute zu parkieren, kann Sie also teuer zu stehen kommen. Gut zu wissen: Das Zerkratzen des Lacks jedoch wird als Kollisionsereignis eingestuft und ist nur über die Vollkasko gedeckt.
Wie schütze ich mich vor Parkschäden?
Eine gewisse Umsicht beim Parken hilft – auch in Bezug auf den Abstellort. Doch alles hat man eben nicht selbst in der Hand. Vor allem für neuere Fahrzeuge lohnt sich der Abschluss des Zusatzbausteins «Parkschaden».
Nationaler Garantiefond übernimmt bei nicht versicherten Autos
Über die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zahlt jeder Versicherungsnehmer jährlich ein paar Franken in einen nationalen Garantiefond ein. Diesem sind Sie automatisch angeschlossen. Der Fond übernimmt nach Abzug eines Selbstbehaltes von 1000 Franken die Kosten von Schäden, die durch unbekannte an nicht versicherten Fahrzeugen verursacht wurden; sofern der Schaden nicht bereits von einer anderen Versicherung übernommen wird. Voraussetzung dafür ist ein Polizeirapport.